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WAZ: Diskriminierung im Alltag: Lehrbeispiel - Kommentar von Sigrid Krause

Geschrieben am 05-07-2007

Essen (ots) - Da hat der Anwalt der 13 Frauen recht: So schlichte
Formen der Frauendiskriminierung findet man heute nicht mehr so
häufig. Vorbei sind die Zeiten, da Männer (auch Juristen) eine
bessere Bezahlung von Männern damit begründeten, diese hätten doch
mehr Muskelkraft als Frauen. Solch' billige Ausreden lässt längst
kein Arbeitsrichter mehr durchgehen, der Ausgang dieser Klage war
deshalb keine Frage.
Neu ist, dass diesmal nicht die Frauen - einfache Arbeiterinnen -
vor Gericht ziehen mussten, um ihr gutes Recht zu erstreiten.
Erstmals hat ein Betriebsrat die Möglichkeiten des neuen Gesetzes
genutzt, das alte EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung im
Beruf und im Wirtschaftsleben alltagstauglich umgesetzt hat. Dennoch
war darum noch vor einem Jahr hart gestritten worden; Arbeitgeber vor
allem wehrten sich besonders heftig gegen dieses neue Klagerecht der
Betriebsräte.
Jetzt steht einer der Ihren bundesweit im Rampenlicht - als eher
peinlicher Vertreter seiner Zunft. Der Fall lehrt nur eins: Solange
es solche Chefs in Deutschland gibt, ist ein Gesetz wie das AGG
unverzichtbar.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

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Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: (0201) 804-8975
zentralredaktion@waz.de


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