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Verleger begrüßen Umdenken bei der Kopierabgabe / Zweite Urheberrechtsnovelle verabschiedet / Unbekannte Nutzungsarten können übertragen werden

Geschrieben am 05-07-2007

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Zweite Gesetz
zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
verabschiedet. Zu den im Vorfeld heftig umstrittenen Themen zählte
unter anderem die so genannte "Kopierabgabe". Der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen, dass die bisher geplante Deckelung
der Urheberrechtsabgaben bei Kopiergeräten und Speichermedien auf
fünf Prozent des Gerätepreises wieder gestrichen wurde. Hierfür hatte
sich ein breites Bündnis von Urhebern sowie den Verbänden der
Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlage gegen den mas-siven
Widerstand der Geräteindustrie eingesetzt.

Abgeschafft wurde die Regelung, dass zukünftige Nutzungen, die bei
Vertragsabschluss zwischen Verlag und Autor nicht bekannt waren, auch
nicht erlaubt werden dürfen. So war zum Beispiel 1985 das Internet
unbekannt. Die Autoren konnten damals dem Verlag daher überhaupt
nicht gestatten, ihre Beiträge auch in diesem Medium anzubieten. Der
Nacherwerb der Rechte scheiterte häufig, weil der Urheber nicht mehr
zu ermitteln war. Die Justiziare von VDZ und BDZV bezeichneten die
Gesetzesnovellierung in diesem Punkt daher als "echten Fortschritt".
Mit dem neuen Gesetz werde es auch leichter, die Printarchive der
Verlage zu digitalisieren. Ebenso wichtig sei, machten VDZ und BDZV
deutlich, dass dank der Urheberrechtsnovelle der elektronische
Dokumentenversand und die Terminal-Nutzung geschützter
wissenschaftlicher Werke in Bibliotheken begrenzt werde. Die
Förderung der Wissensgesellschaft gelinge nur, wenn den
wissenschaftlichen Verlagen eine wirtschaftliche Grundlage bleibe.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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