| | | Geschrieben am 05-07-2007 Gehb/Krings: Union stärkt geistiges Eigentum
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 Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Zweiten
 Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
 Informationsgesellschaft erklären der rechtspolitische Sprecher der
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der
 Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges
 Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter
 Krings MdB:
 
 Die Urheber in Deutschland gehören zu den klaren Gewinnern der
 Novellierung des Urheberrechts. Gegenüber dem Gesetzentwurf der
 Bundesregierung hat das Parlament viele Änderungen durchsetzen
 können, die sich positiv für die Urheber auswirken werden.
 Im Vordergrund steht dabei die Umstellung des Vergütungssystems bei
 Geräten und Speichermedien. Zukünftig sollen die betroffenen
 Hersteller von Geräten und Speichermedien mit den
 Verwertungsgesellschaften die Urheberrechtsvergütung aushandeln.
 Bislang ist diese Vergütung für die meisten Geräte und Speichermedien
 in einer Anlage zum Urheberrechtsgesetz geregelt, die jetzt nur noch
 für eine Übergangszeit Geltung hat. Ursprünglich vorgesehene
 Klauselregelungen konnten verhindert werden. Diese systemfremden
 Beschränkungen finden sich nun nicht mehr im verabschiedeten
 Gesetzentwurf. Bei den Verhandlungen stehen sich damit die Hersteller
 von Geräten und Speichermedien und die Urhebervertreter als
 gleichberechtigte Partner gegenüber.
 
 Allerdings wird die Union das neue Verfahren aufmerksam
 beobachten. Stellt sich heraus, dass eine Lösung auf dem
 Verhandlungswege nicht die erhoffte Wirkung entfaltet, bleibt der Weg
 zurück zur gesetzlichen Festsetzung grundsätzlich offen.
 
 Außerdem konnte ein Sonderurheberrecht für Wissenschaft und
 Bildung verhindert werden. Die Wissenschaftsverlage sind Teil des
 Wissenschaftsbetriebes und dürfen daher nicht als kostenloser
 Steinbruch für wissenschaftliche Literatur missbraucht werden. Mit
 den nun gefundenen Regelungen zum elektronischen Kopienversand und
 zur Einrichtung von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken konnte
 ein gerechter Interessenausgleich zwischen Verlagen, Bibliotheken und
 Nutzern gefunden werden.
 Im Entschließungsantrag bringen die Koalitionsfraktionen auch zum
 Ausdruck, dass das Urheberrecht weiterhin in der Diskussion bleibt.
 Die Beschränkung der Privatkopie, das Verbot sog. intelligenter
 Aufnahmesoftware und die bestehende Rechtslage zur Kabelweitersendung
 gehören unter anderem auf den Prüfstand.
 Für die Union ist der Schutz des Eigentums - des geistigen wie des
 Sacheigentums - auch in Zukunft ein Kernbestand ihres politischen
 Programms. Diese politische Maxime wird uns daher auch bei den
 bevorstehenden Gesetzesprojekten zum Urheberrecht und zum geistigen
 Eigentum insgesamt leiten.
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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 Pressekontakt:
 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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 Telefon:  (030) 227-52360
 Fax:      (030) 227-56660
 Internet: http://www.cducsu.de
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