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Hüppe: Keine Öffnung für Knochenmarksspenden Nichteinwilligungsfähiger

Geschrieben am 23-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Entwurfs eines
Gesetzes über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und
Zellen (Gewebegesetz) erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Es wird keine Öffnung für eine Knochenmarksentnahme bei
nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen im Gewebegesetz geben.

Insbesondere viele sogenannte geistig behinderte Erwachsene werden
zu den nichteinwilligungsfähigen Menschen gezählt. Ursprünglich war
im Entwurf des Gewebegesetzes vorgesehen, dass eine Knochenmarkspende
bei diesen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Eine Spende bewahrt aber nur ihren Charakter als Spende, wenn sie auf
Freiwilligkeit beruht. Diese Spendenbereitschaft darf nicht einfach
unterstellt werden, wenn Menschen nicht rechtsverbindlich in
Eingriffe einwilligen können. Medizinische Fachleute haben darüber
hinaus bestätigt, dass der Fall einer Knochenmarkspende eines
nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen auch in der Praxis so gut wie
nie vorkommt.

Dieser Passus im Entwurf des Gewebegesetzes wurde nun gestrichen.
Wir verhindern hierdurch, dass das Fehlverständnis entsteht, dass
nichteinwilligungsfähige Erwachsene für fremdnützige Eingriffe
verfügbarer sind als andere Menschen. Einen Dammbruch zum Nachteil
Nichteinwilligungsfähiger konnten wir damit unterbinden. Für eine
Änderung hatten sich auch die Kirchen und Behindertenverbände, hier
insbesondere die Lebenshilfe, eingesetzt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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