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Bernhardt/Spiller: Finanzausschuss stimmt Unternehmensteuerreform zu

Geschrieben am 23-05-2007

Berlin (ots) - Zu der abschließenden Beratung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur
Unternehmensteuerreform erklären der finanzpolitische Sprecher der
Fraktion der CDU/CSU, Otto Bernhardt MdB, und der finanzpolitische
Sprecher der Fraktion der SPD, Jörg-Otto Spiller MdB:

Nach der heutigen Beschlussfassung des Finanzausschusses steht der
Verabschiedung der Unternehmensteuerreform durch den Bundestag am
kommenden Freitag nichts mehr im Wege.

Mit der Unternehmensteuerreform stärken wir die internationale
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und verbessern seine Attraktivität
als Investitionsstandort. Diesem Ziel dient insbesondere die
Steuersatzsenkung für Kapitalgesellschaften auf knapp unter 30
Prozent des Gewinns. Für Personengesellschaften wird eine
entsprechende Entlastung einbehaltener Gewinne eingeführt.
Gleichzeitig sichern wir die inländische Steuerbasis und verhindern
unangemessene Steuergestaltungen. Damit erreichen wir, dass in
Deutschland erwirtschaftete Gewinne wieder in Deutschland besteuert
werden. Auch verbessern wir zugleich die Finanzkraft der Kommunen.

In den Beratungen hat sich die Große Koalition auf weitere
Investitionsanreize für Unternehmen verständigt:

Die Bemessungsgrundlage der Zinsschranke wird um Abschreibungen
erweitert (EBITDA). Davon profitieren insbesondere Unternehmen mit
einer hohen Investitionstätigkeit.

Der neue Investitionsabzugsbetrag wird noch stärker auf die
Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten. Die
Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme der Regelung wird auf
235.000 Euro erhöht, der Investitionszeitraum auf 3 Jahre verlängert
und die erforderliche Bezeichnung des begünstigten Investitionsgutes
flexibilisiert.

Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird gegenüber dem Regierungsentwurf von 100 Euro
auf 150 Euro angehoben. Da der vorgesehene Sammelposten für die
Abschreibung von Wirtschaftsgütern bis 1.000 Euro nunmehr auch
handelsrechtlich gebildet werden kann, reduzieren sich die
Bürokratiekosten für die Unternehmen deutlich. Während der
Regierungsentwurf noch von zusätzlichen Bürokratiekosten in Höhe von
72 Millionen Euro ausging, können wir mit dieser und anderen
Maßnahmen den Verwaltungsaufwand der Unternehmen im Vergleich zum
geltenden Recht um 168 Millionen Euro senken.

Die mit den investitionsfördernden Maßnahmen verbundenen
Steuermindereinnahmen werden durch eine Beschränkung der
Verlustverrechnung aus Aktienverkäufen im Rahmen der Abgeltungssteuer
und durch eine maßvolle Anhebung der Besteuerung von Dividenden aus
Streubesitzaktien angemessen und vollständig gegenfinanziert.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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