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Eichhorn: "Sauforgien" Einhalt gebieten

Geschrieben am 22-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich einer Pressekonferenz der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, zum
Alkoholkonsum von Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Der Anstieg von Alkoholvergiftungen bei Teenagern um 50 Prozent
innerhalb der letzten fünf Jahre zeigt, dass gegen exzessiven
Alkoholkonsum bei Jugendlichen entschieden vorgegangen werden muss.

Gerade jetzt, in den Sommermonaten, finden zahlreiche Vereins- und
Sommerfeste statt, bei denen auch Alkohol ausgeschenkt wird. Das
"Saufen bis zum Umfallen" gehört auf Festen für viele Jugendliche
leider längst schon zur Normalität. Nicht nur Unfälle und Gewalttaten
sind Folge des übermäßigen Alkoholkonsums, das Zusammenspiel von
Alkohol und hohen Temperaturen kann auch zum gesundheitlichen Kollaps
führen.

Um solchen Entwicklungen vorzubeugen ist es wichtig,
Gewerbetreibende und Veranstalter von Festen über die Bestimmungen
des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes zu informieren und Verstöße
konsequent zu ahnden. Wer hochprozentige alkoholische Getränke an
Minderjährige oder Bier und Wein an unter 16-jährige aushändigt, muss
mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Sogenannte
Jugendschutzbeauftragte müssen verstärkt zum Einsatz kommen, die vom
Jugendamt geschult werden, um bei Festen auf die Einhaltung der
Jugendschutzbestimmungen zu achten. Dabei handelt es sich um
Personen, die im Ort bekannt sind und auch selbst die Ortsansässigen
kennen.

Nach § 6 des Gaststättengesetzes muss das günstigste alkoholfreie
Getränk - auf 1 Liter bezogen - billiger sein als das günstigste
alkoholische Getränk. Diese Bestimmung gilt auch für
Festveranstaltungen und muss dort eingehalten werden.

Um Alkoholexzesse zu vermeiden, ist eine verstärkte
Präventionsarbeit notwendig, die in den Elternhäusern beginnt. Dazu
gehört, dass Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren des
Alkoholkonsums reden und einen verantwortungsvollen Umgang mit
Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben.

Gute bestehende Präventionskonzepte müssen vor allem von Schulen
und Vereinen häufiger als bisher in Anspruch genommen werden. Hierzu
zählen beispielsweise Projekte wie "Kinder stark machen" oder der
"Mitmachparcour" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Um Kinder und Jugendliche vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum
zu schützen, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Der
Vorschlag, Alkohol erst an Volljährige abzugeben, geht dabei in die
richtige Richtung. Ein Alkoholverbot für unter 18-jährige würde der
Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht
werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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