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Götz: Wahlfreiheit durchgesetzt

Geschrieben am 16-05-2007

Berlin (ots) - Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses zur
Kinderbetreuung der unter 3-Jährigen, erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

CDU und CSU geht es um die Wahlfreiheit. Ob die Kinder in einer
Krippe, bei einer Tagesmutter oder in der eigenen Familie betreut
werden sollen, bleibt eine freie Entscheidung der Eltern! Bis 2013
wird ein bedarfsgerechtes Platzangebot aufgebaut, das die Förderung
von Kindern auch in Kleingruppen, bei Tagesmüttern und in
betrieblichen Betreuungsformen vorsieht.

Es ist zu begrüßen, dass sich der Bund an der Finanzierung mit
einem Drittel der Gesamtkosten beteiligt. Die Länder sollten prüfen,
das 3. Kindergartenjahr unter schulischen Gesichtspunkten im Rahmen
ihrer Zuständigkeit zu gestalten. Mit der Übernahme des 3.
Kindergartenjahres als Kinderschule, entstünde eine große finanzielle
Ersparnis für die Kommunen, die wiederum für eine bessere Betreuung
der unter 3jährigen genutzt werden könnte.

Durch eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung kann unser
Land im wichtigen Bereich der Bildung und Betreuung ein enormes Stück
vorankommen. Dabei werden nicht nur die Eltern unterstützt, sondern
zugleich die Chancengleichheit aller Kinder gefördert. Schließlich
geht es neben der familienpolitischen Anpassung an gesellschaftliche
Veränderungen auch um den Grundstein für das spätere Leben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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