(Registrieren)

Lovells berät die europäische Kommission bei der Duchsetzung des europäischen Beihilferechts

Geschrieben am 07-04-2006

Frankfurt am Main (ots) -

Die Europäische Kommission hat heute eine Studie über die
Anwendung des EU-Beihilferechts auf nationaler Ebene veröffentlicht.
Die Studie wurde von international anerkannten
Beihilferechtsexperten, darunter der Leiter der Beihilfepraxis der
internationalen Rechtsanwaltskanzlei Lovells, Jacques Derenne, sowie
weiteren Anwälten von Lovells, erstellt.

Die Studie ist Teil des von der Europäischen Kommission im Juni
2005 initiierten Aktionsplans "Staatliche Beihilfen". Der Aktionsplan
benennt die Leitlinien für eine umfassende Reform des Beihilferechts
und der Beihilfeverfahren.

In der Studie wird anhand von Gerichtsentscheidungen aus 15
Mitgliedstaaten der Europäischen Union überprüft, ob und inwieweit
das europäische Beihilfenrecht auf nationaler Ebene umgesetzt wird.
Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der Maßnahmen untersucht, mit
denen die Mitgliedstaaten unrechtmäßige Beihilfen von
Beihilfeempfängern zurückfordern. Zudem formulieren die Autoren der
Studie Empfehlungen, wie die Durchsetzung des Beihilferechts auf
nationaler Ebene verbessert werden kann. Damit leistet die Studie
einen wesentlichen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Reform der
europäischen Beihilfepolitik.

Die Studie untergliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden
Entscheidungen nationaler Gerichte mit beihilferechtlichem Bezug
untersucht. Seit 1999 hat sich die Zahl der Fälle mehr als
verdreifacht und die meisten Entscheidungen entfallen auf Gerichte in
Deutschland, Italien und Frankreich. Die wichtigsten Ergebnisse sind:


- Privatpersonen und Unternehmen berufen sich insbesondere dann
auf beihilferechtliche Vorschriften, wenn sie staatlich
auferlegte Belastungen abwehren wollen. So betrafen ungefähr 50%
der untersuchten Entscheidungen vermeintlich diskriminierende
Steuerbelastungen.

- Auf Beschwerden, in denen sich Unternehmen direkt gegen eine
Beihilfe für einen ihrer Wettbewerber wenden, entfallen nur 19%
der untersuchten Entscheidungen.

- Es gibt bislang nicht eine einzige Entscheidung - in keinem der
15 untersuchten Mitgliedstaaten - in der ein nationales Gericht
einer Privatperson oder einem Unternehmen Schadensersatz wegen
Verletzung beihilferechtlicher Vorschriften gewährt hätte.

Im weiten Teil der Studie wird anhand von Beispielen aus Belgien,
Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien untersucht, auf
welche Hindernisse die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von
Rückforderungsentscheidungen der Kommission stoßen. Die Autoren
der Studie kommen zwar zu dem Ergebnis, dass die
Rückforderungsentscheidungen mittlerweile besser umgesetzt werden,
stellen aber zugleich auch fest, dass es immer noch erhebliche
Schwierigkeiten gibt:

- Es ist oft unklar, wer auf Seiten des jeweiligen Mitgliedstaates
für die Rückforderung zuständig ist. Die Kompetenzzuordnung wird
noch dadurch erschwert, dass Beihilfen häufig auf Länderebene
oder kommunaler Ebene gewährt werden.

- In keinem der untersuchten Mitgliedstaaten gibt es klar
definierte Verfahrensvorschriften für die Rückforderung von
Beihilfen. Insbesondere bei der Anwendung einstweiliger
Maßnahmen gibt es in keinem der Mitgliedstaaten eine
einheitliche Praxis.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie kommen die Autoren zu
folgenden Empfehlungen:

- Die Europäische Kommission sollte neue Leitlinien erarbeiten,
die dazu beitragen, die auf nationaler Ebene im Bereich des
Beihilfenrechts anwendbaren Standards zu verdeutlichen und zu
vereinfachen.

- Die Europäische Kommission sollte gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten erörtern, inwieweit einheitliche Voraussetzungen
für Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern gegen Empfänger
unrechtmäßiger Beihilfen wünschenswert wären.

- "Best Practice"-Leitlinien würden dazu beitragen, die Praxis der
Rückforderung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu
vereinheitlichen.

Jacques Derenne, Leiter der Praxisgruppe "Beihilfenrecht" von
Lovells, eine der führenden und häufig empfohlenen europäischen
Kanzleien in diesem Bereich, sagte:

"Ich bin stolz mit meinem Team zu dieser bedeutenden Studie
beigetragen zu haben. Sie ist das Ergebnis der sehr guten
Zusammenarbeit mit den Kollegen aus anderen Kanzleien unter der
Federführung der Europäischen Kommission. Die Tatsache, dass unser
Team maßgeblich an der Erstellung der Studie beteiligt war,
verdeutlicht die Kompetenz von Lovells im Bereich des
Beihilfenrechts."

Im europäischen Vergleich werden in Deutschland besonders viele
Beihilfen gewährt, so dass es nicht erstaunlich ist, dass sich ein
großer Teil der Studie mit Entscheidungen von deutschen Gerichten
auseinandersetzt. Der Mitautor des Kapitels über Deutschland, Daniel
von Brevern, Rechtsanwalt bei Lovells in Düsseldorf, erläuterte
dazu:

"Die Untersuchung der Gerichtsentscheidungen hat gezeigt, dass
Beihilferecht in Deutschland insbesondere dann wahrgenommen wird,
wenn es gilt, Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen abzuwehren.
Dagegen gab es nur ganz vereinzelte Verfahren, in denen sich
Unternehmen unmittelbar dagegen gewehrt haben, dass einer ihrer
Wettbewerber durch eine staatliche Subvention gefördert wird. Dies
lässt sich in erster Linie damit erklären, dass vielen Unternehmen
gar nicht bewusst ist, dass das europäische Beihilferecht eine
Grundlage dafür bietet, gegen die Gewährung solcher Subventionen vor
deutschen Gerichten vorzugehen."

Die Herausgeber der Studie sind Jacques Derenne (Lovells), Thomas
Jestaedt (Jones Day) und Tom Ottervanger (Allen & Overy).
Rechtsanwälte von Lovells waren zudem an der Erstellung der Kapitel
über Frankreich, Großbritannien, Belgien und Deutschland beteiligt.
Das Lovells-Team bestand aus Ciara Kennedy-Loest, Alix
Müller-Rappard, Daniel von Brevern, William Broere, Simon Albert und
Charlotte Wright sowie Eva Götz.

Eine detaillierte Zusammenfassung über den Hintergrund, die
wichtigsten Ergebnissen und Empfehlungen der Studie, ist auf Anfrage
erhältlich.


Originaltext: Lovells
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55934
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55934.rss2

Kontakt und weitere Informationen:

Dr. Christian Seidenabel
PR Manager Germany
Lovells
Untermainanlage 1
D-60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49-69-96236-636
Fax: +49-69-96236-100
Email: christian.seidenabel@lovells.com
http://www.lovells.com


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

7060

weitere Artikel:
  • Klöckner/Pfeiffer: Verbraucher bei der Energiedebatte mitnehmen - Energieeffizienz im privaten Haushalt steigern Berlin (ots) - Anlässlich des Energiegipfels im Kanzleramt erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, und der Vorsitzende der Energiekoordinierungsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB: Mit dem Schritt in eine zukunftsorientierte Energiepolitik steuert die Bundesregierung in die richtige Richtung. Die Förderung eines breiten Energiemixes, die Absicherung der Versorgung, die Gewährleistung von Wettbewerb auf den Energiemärkten und der Ausbau erneuerbarer Energien mehr...

  • Ländermehrheit tritt Tier- und Verbraucherschutz mit Füßen - Bundesregierung muss Käfigverbot von Legehennen verteidigen Bonn (ots) - - Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar - Der Bundesrat hat heute über die Haltung von Schweinen und Legehennen entschieden. Zentraler Wille einer "Hühnerquälerbande" in der Länderkammer: Die Tiere sollen noch bis 2020 auf einer aktendeckelgroßen Fläche ihr Dasein fristen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Bundesregierung auf, dies nicht umzusetzen und am Verbot der Käfighaltung festzuhalten. "Die Bundesratsmehrheit tritt den Tier- mehr...

  • Fromme: Zur Besserstellung von Opfern der SED-Diktatur den Koalitionsvertrag umsetzen Berlin (ots) - Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts erklärt der Vorsitzende der Gruppe der "Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB: Mit der heutigen Beschlussfassung über den Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet hat der Bundesgesetzgeber Verbesserungen bei den Versorgungsansprüchen mehr...

  • Rohrkrepierer! Berlin (ots) - Einladung zur Pressekonferenz Allianz "Kein Diesel ohne Filter" zu anhaltenden Versuchen von Autoindustrie und autophilen Politikern, eine wirksame Russfilterförderung zu Tode zu reiten Sehr geehrte Damen und Herren, im Kampf gegen das "derzeit wichtigste Problem der Luftverschmutzung" (Sachverständigenrat für Umweltfragen, SRU) geht in Deutschland nichts von allein. Auf Initiative der "Automobilstandorte" Bayern und Baden-Württemberg stoppte der Bundesrat soeben die von der Bundesregierung bereits verabschiedete Kennzeichnung mehr...

  • Widmann-Mauz: Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz kann in Kraft treten Berlin (ots) - Anlässlich des Verzichts des Bundesrates Einspruch gegen das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) zu erheben, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) nunmehr am 01. Mai 2006 in Kraft treten kann. Das Gesetz ist notwendig, um dem Anstieg mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht