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Widmann-Mauz: Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz kann in Kraft treten

Geschrieben am 07-04-2006

Berlin (ots) - Anlässlich des Verzichts des Bundesrates Einspruch
gegen das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der
Arzneimittelversorgung (AVWG) zu erheben, erklärt die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Gesetz zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
(AVWG) nunmehr am 01. Mai 2006 in Kraft treten kann. Das Gesetz ist
notwendig, um dem Anstieg der Arzneimittelausgaben von 16 % bzw. 3,3
Mrd. Euro im Jahr 2005 entgegenzuwirken. Denn die Lasten dieser
Entwicklung tragen vor allem die Beschäftigten, die wegen steigender
Beiträge immer weniger netto in der Tasche haben.

Darüber hinaus tragen wir dafür Sorge, dass deutsche Arbeitsplätze
im internationalen Wettbewerb nicht durch weiter steigende
Lohnzusatzkosten belastet werden. Wäre das Gesetz in dieser Form
nicht gekommen, hätte dies für die gesetzlichen Krankenkassen eine
Mehrbelastung von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten bedeutet.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der
Arzneimittelversorgung wird der Innvoationsschutz gestärkt. Künftig
sind auch therapeutische Verbesserungen von den Festbeträgen
freigestellt. Zum Nachweis einer therapeutischen Verbesserung müssen
nunmehr keine Endpunktstudien vorgelegt werden, wenn diese nicht
möglich sind bzw. nicht vorliegen. In diesen Fällen sind auch die
Ergebnisse anderer geeigneter Studien zu berücksichtigen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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