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Bernhardt/v. Stetten: Bürgerschaftliches Engagement wirksamer stärken

Geschrieben am 10-05-2007

Berlin (ots) - Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Christian Freiherr von
Stetten MdB:

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches
Engagement sind und bleiben nach allgemeiner Auffassung
verbesserungsbedürftig. Hier hat der Kabinettsentwurf zur Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements den richtigen Ansatzpunkt gewählt,
den die Union sehr begrüßt und weitgehend mit trägt. Denn Bürger, die
sich engagieren, benötigen einen rechtlichen Handlungsrahmen, der
zugleich einfach und deswegen verständlich ist und sie nicht
überfordert.

Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche Forderungen aus dem
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgegriffen und konkret
umgesetzt. Auf Drängen der Union war der Förderung des ehrenamtlichen
Engagements überhaupt eine bedeutende Stellung in dem Vertragswerk
der 16. Legislaturperiode eingeräumt worden. Wir sehen aber
zahlreiche Ansatzpunkte für Optimierungen an dem Kabinettsentwurf, um
das bürgerschaftliche Engagement wirksamer zu stärken.

300 Euro im Kalenderjahr sollen nach dem Gesetzentwurf für
bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten von der Steuerschuld abgezogen
werden, wobei mehr als 20 Stunden monatlich unentgeltlich alte,
kranke oder behinderte Menschen betreut werden sollen. Hierbei
handelt es sich um eine Kommerzialisierung des Ehrenamtes und
zusätzliche bürokratische Lasten. Daher plädieren wir für eine
Streichung der Regelung. Sollte der Koalitionspartner hierzu nicht
bewegt werden können, bedarf es auf jeden Fall der Ausweitung des
Personenkreises, der von der Regelung profitieren kann.

Darüber hinaus fordert die Union Ausdehnungen und Erweiterungen
der bestehenden Regelungen, um zielgenauer Förderungen vornehmen zu
können. Im Einzelnen lassen diese wie folgt zusammenfassen:
1. Einbeziehung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen, Helfern in der
Gefahrenabwehr und "BGB-Betreuern" in die Übungsleiterpauschale bzw.
eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 600 EUR für diesen
Personenkreis. Anhebung der allgemeinen Pauschale bei
Aufwandsentschädigungen von 157 auf 175 Euro.

2. Ausdehnung des Sonderausgabenabzugs auf Beiträge an
Sportvereine.

3. Neben der Anhebung des steuermindernden Spendenabzugs auf
einheitlich 20 % des zu versteuernden Einkommens eine Verdopplung der
Umsatzgrenze bei Spenden von Unternehmen.

4. Bei Stiftungen: Beibehaltung des Zusatzhöchstbetrags von 20.450
EUR sowie Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von
Stiftungen auf 1 Mio. EUR.

5. Erhöhung der Beitragsgrenze für unbürokratische Spendenbelege
auf 200 EUR sowie weitgehender Bürokratieabbau.

6. Ausdehnung der zeitnahen Mittelverwendung.

7. Erhöhung und zeitliche Flexibilisierung der Besteuerungsgrenze
für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

8. Sicherung des Fortbestands von Familienerholungsstätten und
Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an europäisches Recht, sowie
insgesamt eine Sicherstellung der Europatauglichkeit des deutschen
Gemeinnützigkeitsrechts.

9. Verbesserung der Haftungsregeln.

10. Neudefinition und keine abschließende Aufzählung der
gemeinnützigen Zwecke.

Die Union hat damit weitgehend die Forderungen des Bundesrats
übernommen, ergänzt durch den bayerischen Vorschlag 10 + 10. Wir sind
uns darüber im Klaren, dass der vom Gesetzentwurf vorgelegte
finanzielle Rahmen von etwa 400 Mio. EUR pro Jahr unbedingt
eingehalten werden muss. Wenn wir auf die sog. Zeitspenden nach § 34
h EStG - neu verzichten, hätten wir mehr als 100 Mio. EUR für andere
Maßnahmen zur Verfügung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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