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Presseerklärung: Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des Wirtschaftsrates der CDU e.V. erklärt dessen Präsident, Prof. Dr. Kurt J. Lauk:

Geschrieben am 10-05-2007

Berlin (ots) -

"Reform der deutschen Finanzverfassung - Mehr
Wettbewerbsföderalismus - weniger Schulden"

Aktuell geschätzte gesamtstaatliche Steuermehreinnahmen von rund
200 Mrd. Euro müssen dazu genutzt werden, den Staat aus der
Schuldenfalle herauszuführen. Bund, Länder und Gemeinden haben
Schulden in Höhe von 1.500 Mrd. Euro. Tendenz steigend. Das
dissonante Wunschkonzert muss daher innerhalb der Bundesregierung
beendet werden. Wichtigste Zukunftsinvestition ist die Rückführung
der Neuverschuldung!

Der Wirtschaftsrat fordert deshalb ein Ausgabenmoratorium: Wer
mehr als die bereits verabschiedeten gesetzliche Projekte wie
beispielsweise den Steuerzuschuss für die Krankenversicherung
fordert, der muss Kürzungsvorschläge in mindestens der gleichen Höhe
vorlegen. Steuermehreinnahmen müssen für den Haushaltsausgleich
verwandt werden. Spätestens 2010 muss der Bundeshaushalt ohne neue
Schulden auskommen. Der Wirtschaftsrat fordert vom
Bundesfinanzminister Steinbrück eine verbindliche Zusage.

Mit der kurzfristigen Konsolidierung der Neuverschuldung ist das
Pflichtenprogramm für nachhaltig gesunde Staatsfinanzen aber nicht
abgearbeitet:

- Mit dem sprunghaften Anstieg der Zahl der Pensionäre wachsen vor
allem in den Länderhaushalten die Pensionslasten, für die keinerlei
Rücklagen gebildet wurden.

- Die demographische Entwicklung führt zu steigenden Ausgaben für
Renten und Gesundheit bei sinkenden Einnahmen infolge Rückgangs der
Zahl der Erwerbstätigen.

Deutschland muss Vorsorge treffen. Die Große Koalition hat die
einmalige Chance, die deutsche Finanzverfassung auf eine
zukunftsfähige und generationengerechte Grundlage zu stellen. Eine
Zeitenwende ist möglich. Die Reform der deutschen Finanzverfassung
muss dabei an den ordnungspolitischen Leitprinzipien der Transparenz,
der Subsidiarität sowie des Wettbewerbs ausgerichtet werden.

Für die Umsetzung einer solchen Reform fordert der Wirtschaftsrat
konkret:

1. Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild in den Verfassungen
verankern!

Artikel 115 Grundgesetz hat sich als zur Begrenzung der
Verschuldung untaugliches Instrument erwiesen und muss daher
grundlegend reformiert werden. Allein ein "Herumlaborieren" an
Artikel 115 Grundgesetz durch eine restriktivere Fassung des
Investitionsbegriffs reicht nicht aus. Im Informationszeitalter ist
ein Festhalten an überkommenen Messlatten des Industriezeitalters
schlicht abwegig. Der Wirtschaftsrat fordert vielmehr die
Veranke-rung einer Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild in
Grundgesetz und Länderverfassungen. Das bedeutet:

- Die staatlichen Ausgaben sind durch die zu erwartenden Einnahmen
zu begrenzen: Bislang wird das Gegenteil praktiziert: Die - notfalls
durch Kredite zu ergänzenden - Einnahmen werden an den Ausgaben
ausgerichtet.

- Ausgaben- und Einnahmenschwankungen müssen über den
Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen werden.

- Defizite sind nur in äußerst engen Grenzen, etwa im Fall von
Naturkatastrophen, zuzulassen; sie müssen außerdem innerhalb knapp
bemessener Zeiträume wieder abgebaut werden.

2. Zwischen Bund und Ländern nationalen Stabilitätspakt
abschließen!

Die Schuldenbremse muss von einem nationalen Stabilitätspakt
flankiert werden, der den einzelnen Gebietskörperschaften klare
Haushaltsverantwortlichkeiten zuweist. Hierfür sollten die Vorgaben
des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts auf die föderale
Struktur übertragen werden.

- Der Bund und jedes einzelne Land müssen einen genau definierten
Teil der Verantwortung für die Einhaltung des Paktes tragen.

- Notwendig sind die jeweils hälftige Aufteilung der Maastrichter
Defizitobergrenze auf den Bund einschließlich Sozialversicherungen
und die Länder einschließlich Gemeinden.

- Der Länderanteil muss anschließend horizontal gemäß der
Einwohnerzahl auf die einzelnen Länder weiter aufgeteilt werden.

3. Frühwarnsystem errichten - Finanzplanungs- zu Stabilitätsrat
weiterentwickeln!

Um Haushaltsausgleich und Schuldenabbau schnellst möglich
voranzubringen und Haushalte ohne Neuverschuldung nachhaltig zu
gewährleisten, sollten Etatverstöße frühzeitig aufgedeckt werden.
Betroffene Gebietskörperschaften können so veranlasst werden, bereits
in einem Anfangsstadium Gegenmaßnahmen zu treffen.

- Der Finanzplanungsrat sollte zu einem Stabilitätsrat
weiterentwickelt werden, der die Grundzüge der gesamtstaatlichen
Finanzpolitik beschließt und die Vereinbarkeit der Finanzpolitik von
Bund und Ländern anhand periodisch vorgelegter Stabilitäts-programme
prüft.

- Der Stabilitätsrat müsste mit der Kompetenz ausgestattet sein,
Vorgaben zur Vermeidung übermäßiger Defizite zu formulieren und
Fristen für die Befolgung festzusetzen.

- In allen Gebietskörperschaften muss als Grundlage und
Voraussetzung eines solchen Überwachungsverfahrens eine transparente,
einheitlichen Kriterien folgende Rechnungslegung eingeführt werden.

4. Etatverstöße sanktionieren!

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Schuldenmachen sich schnell
als reguläres Mittel der Haushaltsführung etabliert, wenn es
folgenlos bleibt. Der Bewusstseinswandel kann nur herbeigeführt
werden, wenn Schulden nicht erst den nachfolgenden Generationen
schaden, sondern schon hier und heute weh tun. Daher fordert der
Wirtschaftsrat wirksame Sanktionen für Haushaltssünder.

- In einer ersten Stufe sollte der Etatsünder ein
Sanierungskonzept vorlegen müssen.

- In einem nächsten Schritt sollte die Pflicht zur Erhebung von
Zuschlägen auf Steuern folgen: Wer Wohltaten verteilt und damit das
Budget gesprengt hat, muss dem Bürger Auge in Auge gegenübertreten
und für die Begleichung der Schulden Geld "einsammeln".

- Hinzutreten muss eine Pflicht zur Ausgabenkürzung. Da in
Deutschland die Zahler direkter Steuern in der Minderheit sind,
versprechen Maßnahmen auf der Ausgabenseite eine größere
Breitenwirkung als die auf der Einnahmenseite.

- Als ultima ratio sollte die Kürzung der finanziellen
Unterstützung durch die anderen Gebietskörperschaften möglich sein.

5. Haushaltsautonomie der Länder auf Einnahmen- und Ausgabenseite
stärken!

Wird die Schuldenaufnahme durch eine Schuldenbremse auf
Ausnahmefälle beschränkt, benötigen die Länder andere "Ventile", um
den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Ein wirksames Instrument ist
die Stärkung der Länderautonomie auf der Einnahmen- und
Ausga-benseite. Vorbilder wie die Schweiz zeigen, dass auch mehr
Steuerautonomie keinen ruinösen Steuerwettbewerb mit sich bringt. Der
Wirtschaftsrat fordert daher:

- Es sollten Zuschlagsrechte auf Gemeinschaftssteuern wie
Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auf Ländersteuern eingeführt
werden.

- Gleichzeitig müssten Steuerkorridore festgelegt werden, damit
schwächere Länder im Wettbewerb nicht übermäßig belastet werden.

- Eine Flexibilisierung der Ausgabenseite ist als Voraussetzung
für die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Schuldenbremse
unerlässlich: Ist die Ausgabenhöhe in der Haushaltsplanung durch die
prognostizierten Einnahmen begrenzt, müssen bei Bedarf frühzeitig
Ausgaben gekürzt werden.

6. Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern entflechten -
Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt"!

Der hohe finanzielle Verflechtungsgrad zwischen Bund und Ländern
verhindert einen produktiven Wettbewerb. Damit wird die Subsidiarität
laufend außer Kraft gesetzt. Mischfinanzierung, Gemeinschaftsaufgaben
und Auftragsverwaltung durchlöchern die Subsidiarität wie einen
Schweizer Käse und führen so zu massiven Ineffizienzen. Das ist Gift
für die begrenzten staatlichen Mittel. Der Wirtschaftsrat hält
folgende Maßnahmen für nötig:

- Mischfinanzierung, Gemeinschaftsaufgaben und Auftragsverwaltung
sollten beherzt weiter zurückgeschnitten werden.

- Der Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt!" muss für die öffentlichen
Haushalte genauso wie für jedes Unternehmen und jeden
Familienhaushalt gelten.

7. Leistungsanreize im Länderfinanzausgleich stärken!

Mangelnde Haushaltsdisziplin der Länder wird derzeit nicht
bestraft, sondern im Finanzausgleich teilweise sogar belohnt.
Sparsame Länderfinanzminister geraten in Erklärungsnot, wenn sie
schmerzhafte Ausgabenkürzungen durchsetzen, ihr Land aber
gleichzeitig für Schuldenländer zur Kasse gebeten wird. Auch Leistung
lohnt sich kaum: So bleiben etwa dem Land Baden-Württemberg von 1
Mio. zusätzlich erzielten eigenen Körperschaftsteuer-Einnahmen gerade
einmal 170.000 Euro. Beim Saarland - Empfängerland im Finanzausgleich
- sind es nur 10.000 Euro. So fehlt den Ländern der Anreiz,
attraktive Standortbedin-gungen zu schaffen.

- Die nivellierenden Effekte des Finanzausgleichs müssen dadurch
abgemildert werden, dass den Ländern ein größerer Teil ihrer
zusätzlich erzielten Einnahmen bleibt.

- Erfolgreiche Konsolidierungsanstrengungen der Länder auf der
Ausgabenseite müssen im Finanzausgleich belohnt werden.

Die Föderalismuskommission II hat die große Chance, die
strukturellen Voraussetzungen für nachhaltig gesunde Staatsfinanzen
und damit auch für eine tragfähige Wachstumsbasis für uns, unsere
Kinder und Enkelkinder zu schaffen. Der Wirtschaftsrat ist sich wohl
bewusst, dass dies einen enormen Kraftakt bedeutet und von vielerlei
Widerständen und Widrigkeiten begleitet sein wird. Umso wichtiger ist
es, jetzt die doppelte politische Mehrheit beider Volksparteien in
Bundestag und Bundesrat zu nutzen, um die Zeitenwende für dauerhaft
solide öffentliche Haushalte einzuleiten!

Originaltext: Der Wirtschaftsrat der CDU
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42899
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_42899.rss2

Pressekontakt:
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Erwin Lamberts
Pressesprecher
Luisenstraße 44
10117 Berlin
Tel. 030/24087-301
Fax. 030/24087-305
E-Mail: pressestelle@wirtschaftsrat.de
e.lamberts@wirtschaftsrat.de


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