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VPRT zur Verhandlung des Gebührenverfahrens von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe muss Chance zu Grundsatzurteil nutzen

Geschrieben am 30-04-2007

Berlin (ots) -

- Verfahren zur Gebührenfestsetzung entspricht nicht mehr den
verfassungsgemäßen Vorgaben und den Anforderungen der
multimedialen Welt

- Public-Value-Gedanke muss Leitmotiv für Gebührenlegitimation von
neuen Angeboten werden

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat sich
vor der mündlichen Verhandlung am kommenden Mittwoch beim
Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von ARD, ZDF und DLR
gegen das letzte Verfahren der Bundesländer zur Festsetzung der
Rundfunkgebühr für eine grundsätzliche Reform des Modells zur
Gebührenfestsetzung ausgesprochen. Der VPRT wird in der Verhandlung
am Mittwoch durch Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur von der Universität
Hamburg vertreten.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Das derzeitige
Gebührenfestsetzungsverfahren bedarf einer grundlegenden Reform - es
entspricht nicht mehr den verfassungsmäßigen Vorgaben. Fehler bei der
Bedarfsanmeldung durch mangelnde Binnenkontrolle in den Anstalten
können durch die Prüfung der KEF nicht mehr korrigiert werden. In
Verbindung mit der unzureichenden Auftragsdefinition des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsteht ein `Teufelskreis´, der den
Anforderungen an eine positive Rundfunkordnung nicht mehr gerecht
wird. Die Anstalten können ihr Wachstum in neue Märkte praktisch
selbst bestimmen. Dagegen sollte das Gericht ein Signal setzen." Das
Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt Mitte der 90er Jahre in
Rundfunkfragen entschieden.

"Die zuständige Kammer hat nun auf absehbare Zeit die einmalige
Chance, den mit der Digitalisierung einhergehenden wesentlichen
Umbrüchen in der Medienlandschaft Rechnung zu tragen. Neben einer
präziseren Aufgabenbeschreibung kann es auch auf eine
verfahrenstechnische Absicherung hinwirken", so Doetz weiter.

Der VPRT schlägt hierzu eine "Kollisionsordnung" des dualen
Rundfunkmodells vor, in dem auch ein "Public Value"-Test für neue
Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthalten ist. Damit
können sowohl die Auswirkungen neuer öffentlich-rechtlicher Angebote
auf die private Medienwirtschaft als auch die Gemeinwohlverantwortung
von ARD und ZDF gegenüber dem Gebührenzahler überprüft werden. Auch
nach der Entscheidung aus Brüssel aus der letzten Woche müssen neue
gebührenfinanzierte Dienste ein bestimmtes Legitimationsverfahren
durchlaufen, in dem erstmalig marktrelevante Auswirkungen geprüft
werden. Dieser Ansatz müsse auch bei der Frage des
Gebührenfestsetzungsverfahren umgesetzt werden, so Doetz. "Nur so
können wir eine transparente Diskussion darüber führen, was ARD und
ZDF im Digitalen leisten müssen und was der Markt schon anbietet. Die
Binnenkontrolle oder die Selbstverpflichtungen der Anstalten sind
dafür kein taugliches Mittel." Letztlich gelte es, nach der aktuellen
Entscheidung der EU-Kommission aus Brüssel einem Missverständnis bei
ARD und ZDF vorzubeugen: "Mitnichten ist es so, dass alles, was die
Kommission in ihrer aktuellen Entscheidung für nicht
beihilferechtswidrig hält, nach deutschem Rundfunk- und
Verfassungsrecht automatisch zulässig ist".

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6895
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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