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Frühjahrsvollversammlung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) ist besorgt um Patientenversorgung

Geschrieben am 30-04-2007

München/Nürnberg (ots) - Auf dem 63. Bayerischen Ärztetag, der am
28. April 2007 in Nürnberg stattfand, diskutierten die 180
Delegierten die Auswirkungen Gesundheitsreform, die zum 1. April in
Kraft getreten war. Präsident Dr. H. Hellmut Koch gab zu bedenken,
dass es bereits ein "Nachbesserungsgesetz" zum
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gebe, um die Fehler im
Gesetz wieder "auszumerzen". Der Bayerische Ärztetag forderte die
Bayerische Staatsregierung und die Koalitionsparteien auf Bundesebene
auf, die konkreten Auswirkungen des GKV-WSG vor dem "Scharfschalten"
von Gesundheitsfonds und dem so genannten "Morbi-RSA", dem
komplizierten Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen",
nochmals zu überprüfen. Die bisher bekannt gewordenen
Modellrechnungen über die Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf die
einzelnen "Leistungserbringer" und Regionen bereiteten den Ärzten
große Sorgen; die Patientenversorgung unter den Vorgaben des GKV-WSG
seien auf dem bisherigen Niveau nicht haltbar.

Immer deutlicher zeigten sich Probleme der "wohnortnahen
ärztlichen Versorgung". Dies gelte sowohl für Hausärzte als auch für
Fachärzte. Zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden ärztlichen
Versorgung in Bayern sei es wichtig, neue Versorgungsformen, wie
Filialpraxen, fachübergreifende Gemeinschaftspraxen, Kooperations-
und Organisationsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren
zu ermöglichen. Daher stimmten die Delegierten auch einem Leitantrag
des Vorstandes zu, der die Möglichkeit eröffnet, künftig fachfremde
Fachärzte in einer Praxis anstellen zu können. "In Fällen, in denen
der Behandlungsauftrag des Patienten nur von Ärzten verschiedener
Fachgebiete gemeinschaftlich durchgeführt werden kann, darf ein
Facharzt als Praxisinhaber die für ihn fachgebietsfremde ärztliche
Leistung auch durch einen anderen Facharzt des anderen Fachgebietes
erbringen", heißt es in dem Beschluss entsprechend der
Muster-Berufsordnung. Die Frühjahrsvollversammlung beschloss ferner,
dass die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) - wie die
Hilfsorganisationen - im neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetz eine
Vorrang-Stellung als Durchführende des Notarztdienstes erhalten soll.
Damit könnte eine landesweit einheitliche Organisation und Vergütung
sowie eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung von
Notfallpatienten sichergestellt werden.

Der Bayerische Ärztetag ist die Delegiertenversammlung der BLÄK.
Die 180 Delegierten tagen in der Regel zwei Mal im Jahr.

Originaltext: Bayerische Landesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55210
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55210.rss2

Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de


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