| | | Geschrieben am 22-03-2007 Singhammer: Züchtigungsrecht ist Menschenrechtsverletzung
 | 
 
 Berlin (ots) - Anlässlich des Frankfurter Justizskandals erklärt
 der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
 Johannes Singhammer MdB:
 
 Die richterliche Falschbegründung "Die Ausübung des
 Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph
 1565 BGB" ist mit der Abberufung der Richterin nicht erledigt.
 Das sogenannte "Züchtigungsrecht" widerspricht diametral unseren
 christlich-abendländischen Wertvorstellungen von der Würde und
 Selbstbestimmung der Frau und ist mit dem Grundgesetz nicht
 vereinbar.
 
 Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss die Grundwerte
 unserer Verfassung akzeptieren. Wer Prügelstrafen und Demütigungen
 von Frauen praktiziert, darf nicht den Eindruck gewinnen, diese
 falsche Haltung würde durch die deutsche Rechtssprechung auch noch
 belohnt.
 
 Körperliche Züchtigungen sind, ebenso wie Zwangsverheiratungen und
 Schandmorde, keine private oder kulturell tolerierbare Angelegenheit,
 sondern eine Menschenrechtsverletzung an Frauen, die strafrechtlich
 und ausländerrechtlich mit abschreckenden Konsequenzen geahndet
 werden muss.
 
 Wir wollen nicht, dass sich die Ehen von Ausländern in Deutschland
 zu rechtfreien Räumen entwickeln, in denen geprügelt werden darf!
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
 
 Pressekontakt:
 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
 Telefon:  (030) 227-52360
 Fax:      (030) 227-56660
 Internet: http://www.cducsu.de
 Email: fraktion@cducsu.de
 
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