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Dautzenberg/Fahrenschon/ Flosbach: REIT-Gesetz ist attraktives Angebot an Finanz- und Immobilienmarkt

Geschrieben am 21-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heute im Finanzausschuss
verabschiedeten Beschlussempfehlung zum Entwurf des von der
Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Schaffung deutscher
Immobilienaktiengesellschaften - kurz: REITs - erklären der Obmann
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg
MdB, der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und
der zuständige Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:

Der Weg für die Einführung deutscher Real Estate Investment Trusts
(REITs) ist endlich frei: Der Finanzausschuss hat dem Deutschen
Bundestag mehrheitlich die Zustimmung zum REIT-Gesetz empfohlen.
Zuvor hatten sich die Koalitionsfraktionen auf wichtige
Verbesserungen am von der Bundesregierung im November vergangenen
Jahres vorgestellten Gesetzentwurf verständigt.

CDU und CSU konnten in den Koalitionsgesprächen noch zentrale
Fortschritte für das REIT-Gesetz erreichen. Dazu gehören
beispielsweise die moderateren Bedingungen an den Vor-REIT. Sie
räumen dem Vor-REIT nunmehr einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren
ein, bis er die Vermögens- und Ertragsrelationen des REIT erfüllen
muss. Darüber hinaus hat die Union eine für die breite Aufstellung
des REIT günstige Definition der zulässigen Anlagegegenstände
erreicht.

In der Frage der Ausgestaltung der Exit Tax war es Ziel der
Unionsfraktion, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem deutschen REIT
zu einem schnellen und erfolgreichen Start verhelfen. Die
Koalitionspartner haben sich daher darauf verständigt - auch als
Schlussfolgerung aus den Stellungnahmen der Sachverständigen und
wegen verfassungsrechtlicher Bedenken -, die Exit Tax alleine auf den
REIT und den Vor-REIT zu begrenzen. Somit ist die Exit Tax als eine
echte Anschubfinanzierung für den deutschen REIT zu verstehen.
Bei den Bedingungen für die Inanspruchnahme der Exit Tax hat die
Union eine Anpassung an die Marktrealitäten durchgesetzt. Alle
Veräußerer von Gewerbeimmobilien kommen nunmehr in den Genuss der
Exit Tax, wenn sie Immobilien verkaufen, die mit dem rückwirkenden
Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2007 mindestens 5 Jahre in
ihrem Bestand waren. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch eine
Vorbesitzzeit von 10 Jahren mit Bezug auf das Veräußerungsdatum
vorgesehen.

Unabhängig von der Frage des Anteils der Wohnimmobilien im
deutschen REIT ist es nunmehr für den deutschen REIT zumindest
möglich, ausländische Wohnimmobilien zu erwerben, soweit dies im
betreffenden Staat erlaubt ist.

Eine Problematik, welche die Union sehr ernst nimmt, ist die im
Gesetzentwurf enthaltene Doppelbesteuerung von vorbelasteten
REIT-Einkünften, die zum Beispiel bei der Investition in ausländische
Immobilien entstehen kann. Die als notwendig erkannte Änderung des
Gesetzentwurfs in diesem Bereich konnte in der Kürze der Zeit
allerdings nicht umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass im
Bericht des Finanzausschusses zum REIT-Gesetz die Zusage der
Bundesregierung schriftlich fixiert ist, dass noch in diesem Jahr
eine gesetzliche Lösung zur Vermeidung der doppelten Besteuerung
gefunden wird.

Das REIT-Gesetz macht deutlich: Die große Koalition räumt dem
Finanzmarkt nicht nur im Koalitionsvertrag eine exponierte Stellung
ein. Das neue Finanzinstrument wird den Standort Deutschland für
Investoren tatsächlich noch interessanter machen. Dies schafft
Arbeitsplätze und kurbelt unsere Wirtschaft weiter an.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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