| | | Geschrieben am 12-03-2007 Neuer Steinbrück-Vorschlag willkürlich und falsch gerechnet / Kabinettsentwurf zur Steuerreform gefährdet Standort Deutschland für die Leasing-Wirtschaft
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 Berlin (ots) - Der neue Vorschlag von Bundesfinanzminister
 Steinbrück, die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils bei
 Leasing-Raten von Mobilien auf 20 Prozent abzuändern, "ist
 willkürlich und schlichtweg falsch gerechnet", kritisiert Friedhelm
 Westebbe, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher
 Leasing-Unternehmen, die am Wochenende bekannt gewordene Änderung der
 Kabinettsvorlage eines Steuerreformgesetzes 2008. "Wir sind hier
 nicht bei Tarifverhandlungen und feilschen um Prozente. Es gibt
 mathematisch saubere Berechnungen und die belegen, dass der Anteil
 deutlich geringer ist." Danach liegen die Pauschalierungssätze für
 Mobilien bei 13 Prozent und für Immobilien bei 50 Prozent. Allenfalls
 stimme die Richtung, den ursprünglich geplanten Anteil von 25 Prozent
 zu senken. Der Schritt sei jedoch viel zu klein und gehe an der
 Realität vorbei. Bei Immobilien habe man sich den berechtigten
 Einwänden der Wirtschaft bisher völlig verschlossen.
 
 Noch unerfreulicher für die Leasing-Branche ist das Thema der
 Doppelbesteuerung bei der Gegenfinanzierung der
 Unternehmenssteuerreform. Die Reformpläne sehen vor, den
 Finanzierungsanteil der Leasing-Raten einerseits beim Leasing-Nehmer
 hinzuzurechnen und noch einmal zusätzlich beim Leasing-Unternehmen
 mit Gewerbesteuer zu belegen. Besonders die neu geplante verschärfte
 Abzugsbeschränkung für den Refinanzierungsaufwand bei den
 Leasing-Unternehmen führe, so Westebbe, zu einer dramatischen
 Belastung der Branche. Dies habe massive Auswirkungen auf die
 Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Leasing-Unternehmen und würde
 deutsche Gesellschaften gegenüber ausländischen Wettbewerbern
 beträchtlich benachteiligen. "Das Ausmaß dieser Doppelbelastung ist
 so bedeutend, dass der Investitionsmotor Leasing ins Stocken geraten
 würde", erklärt Westebbe. Auch gegenüber anderen Investitionsformen
 droht Leasing benachteiligt zu werden: "Berechnungen zeigen, dass die
 steuerliche Belastung des Finanzierungsaufwandes einer
 Leasing-Investition zukünftig das 2,5fache einer vergleichbaren
 kreditfinanzierten Investition betragen würde, weil Kreditinstitute
 durch das 'Bankenprivileg' von einer Doppelbesteuerung verschont
 werden."
 
 Leidtragender ist der Mittelstand, der seine Investitionen zu
 einem Großteil über Leasing realisiert. "Sollten die Reformpläne
 unverändert umgesetzt werden, würde Leasing von deutschen
 Leasing-Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig angeboten werden
 können", prognostiziert der BDL-Hauptgeschäftsführer. Dies kann nicht
 im Sinne der Förderung des Standortes Deutschland sein und
 durchkreuzt das Ziel der Reform, Steuersubstrat ins Inland zu holen.
 
 Westebbe fordert: "Wenn die Bundesregierung mit der Steuerreform
 die Wirtschaft wirklich ankurbeln will, müssen die
 investitionsfeindlichen Gegenfinanzierungs-Maßnahmen nachgebessert
 werden." Und wenn Leasing wie Kredit behandelt werden soll, bedeute
 dies im Umkehrschluss, dass die steuerlichen Regelungen für
 Kreditgeber bei der Refinanzierung auch den Leasing-Gesellschaften zu
 Gute kommen müssen. "Wir nehmen das Bundesfinanzministerium beim
 Wort, dass hierzu Gesprächsbereitschaft besteht."
 
 Die Leasing-Branche ist seit Jahren der Wachstumsmotor für die
 Wirtschaft in Deutschland und mit rund 54 Mrd. Euro der größte
 Investor des Landes. Ein Viertel der Ausrüstungsinvestition wird
 inzwischen über Leasing realisiert.
 
 Originaltext:         BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60394
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60394.rss2
 
 Bei Rückfragen:
 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
 Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 Telefon 030 / 20 63 37 22,
 e-Mail: schur@leasingverband.de
 
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