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Neuer Steinbrück-Vorschlag willkürlich und falsch gerechnet / Kabinettsentwurf zur Steuerreform gefährdet Standort Deutschland für die Leasing-Wirtschaft

Geschrieben am 12-03-2007

Berlin (ots) - Der neue Vorschlag von Bundesfinanzminister
Steinbrück, die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils bei
Leasing-Raten von Mobilien auf 20 Prozent abzuändern, "ist
willkürlich und schlichtweg falsch gerechnet", kritisiert Friedhelm
Westebbe, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher
Leasing-Unternehmen, die am Wochenende bekannt gewordene Änderung der
Kabinettsvorlage eines Steuerreformgesetzes 2008. "Wir sind hier
nicht bei Tarifverhandlungen und feilschen um Prozente. Es gibt
mathematisch saubere Berechnungen und die belegen, dass der Anteil
deutlich geringer ist." Danach liegen die Pauschalierungssätze für
Mobilien bei 13 Prozent und für Immobilien bei 50 Prozent. Allenfalls
stimme die Richtung, den ursprünglich geplanten Anteil von 25 Prozent
zu senken. Der Schritt sei jedoch viel zu klein und gehe an der
Realität vorbei. Bei Immobilien habe man sich den berechtigten
Einwänden der Wirtschaft bisher völlig verschlossen.

Noch unerfreulicher für die Leasing-Branche ist das Thema der
Doppelbesteuerung bei der Gegenfinanzierung der
Unternehmenssteuerreform. Die Reformpläne sehen vor, den
Finanzierungsanteil der Leasing-Raten einerseits beim Leasing-Nehmer
hinzuzurechnen und noch einmal zusätzlich beim Leasing-Unternehmen
mit Gewerbesteuer zu belegen. Besonders die neu geplante verschärfte
Abzugsbeschränkung für den Refinanzierungsaufwand bei den
Leasing-Unternehmen führe, so Westebbe, zu einer dramatischen
Belastung der Branche. Dies habe massive Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Leasing-Unternehmen und würde
deutsche Gesellschaften gegenüber ausländischen Wettbewerbern
beträchtlich benachteiligen. "Das Ausmaß dieser Doppelbelastung ist
so bedeutend, dass der Investitionsmotor Leasing ins Stocken geraten
würde", erklärt Westebbe. Auch gegenüber anderen Investitionsformen
droht Leasing benachteiligt zu werden: "Berechnungen zeigen, dass die
steuerliche Belastung des Finanzierungsaufwandes einer
Leasing-Investition zukünftig das 2,5fache einer vergleichbaren
kreditfinanzierten Investition betragen würde, weil Kreditinstitute
durch das 'Bankenprivileg' von einer Doppelbesteuerung verschont
werden."

Leidtragender ist der Mittelstand, der seine Investitionen zu
einem Großteil über Leasing realisiert. "Sollten die Reformpläne
unverändert umgesetzt werden, würde Leasing von deutschen
Leasing-Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig angeboten werden
können", prognostiziert der BDL-Hauptgeschäftsführer. Dies kann nicht
im Sinne der Förderung des Standortes Deutschland sein und
durchkreuzt das Ziel der Reform, Steuersubstrat ins Inland zu holen.

Westebbe fordert: "Wenn die Bundesregierung mit der Steuerreform
die Wirtschaft wirklich ankurbeln will, müssen die
investitionsfeindlichen Gegenfinanzierungs-Maßnahmen nachgebessert
werden." Und wenn Leasing wie Kredit behandelt werden soll, bedeute
dies im Umkehrschluss, dass die steuerlichen Regelungen für
Kreditgeber bei der Refinanzierung auch den Leasing-Gesellschaften zu
Gute kommen müssen. "Wir nehmen das Bundesfinanzministerium beim
Wort, dass hierzu Gesprächsbereitschaft besteht."

Die Leasing-Branche ist seit Jahren der Wachstumsmotor für die
Wirtschaft in Deutschland und mit rund 54 Mrd. Euro der größte
Investor des Landes. Ein Viertel der Ausrüstungsinvestition wird
inzwischen über Leasing realisiert.

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60394
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 030 / 20 63 37 22,
e-Mail: schur@leasingverband.de


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