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LVZ: Strabag-Korruptionsskandal: Bund macht Haftungsanspruch gegen Freistaat Sachsen geltend / Gesamtkonzern gilt aber weiterhin als "zuverlässig"

Geschrieben am 06-03-2007

Leipzig (ots) - Das Bundesverkehrsministerium hat im Zusammenhang
mit dem Betrugs- und Bestechungsskandal um Straßenbauprojekte in
Sachsen gegen die Chemnitzer Niederlassung der Firma Strabag seinen
"grundsätzlichen Haftungsanspruch des Bundes" gegenüber dem Freistaat
Sachsen geltend gemacht. Das ergibt sich aus dem Ministeriumsbericht,
der dem Verkehrsausschuss des Bundestages zugeleitet wurde und der
der "Leipziger Volkszeitung" vorliegt. Zugleich erteilt das
Ministerium aber in dem Bericht der Firma Strabag insgesamt eine
Entlastung: "Nach derzeitigem Kenntnisstand kann eine strafrechtlich
relevante Involvierung der Konzernzentrale nicht belegt werden, so
dass die Firma Strabag bei laufenden Vergabeverfahren weiterhin als
zuverlässig einzustufen ist." Nach staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen soll beim Bau der Autobahnen A72 und A4 in Sachsen ein
Betrugs- und Korruptionsschaden von 27 Millionen Euro zu Lasten des
Staates entstanden sein.

Der Grünen-Verkehrspolitiker Peter Hettlich zeigte sich gegenüber
der Zeitung (Mittwoch-Ausgabe) verwundert über den generellen
Freispruch des Konzerns: "Ich staune, dass die Firma Strabag als
allgemein zuverlässig eingestuft wird. Ich erwarte, dass das
Ministerium dazu eine umfassende und sachliche begründete Erklärung
abgeben kann." Der Verkehrsausschuss wird sich am Mittwoch dieser
Woche mit dem Vorgang befassen.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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