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Westdeutsche Zeitung: Caroline-Urteil = von Peter Kurz

Geschrieben am 06-03-2007

Düsseldorf (ots) - Garantiert die Pressefreiheit, dass die pure
Neugier der Leser befriedigt wird? Ganz klar: ja. Auch wer angesichts
von Promi-Klatsch die Nase rümpft, sollte bedenken: Niemand hat das
Recht, den Menschen vorzuschreiben, was sie zu interessieren hat.
Prominente, die sehr gut mit den Medien leben, weil gerade diese sie
ja auch populär machen, haben durchaus eine Vorbildfunktion: Zahllose
Menschen orientieren sich an den von ihnen gezeigten
Verhaltensmustern. Daher ist es bedenklich, wenn diese Vorbilder mit
Hilfe der Gerichte dafür sorgen, dass das von ihnen gezeigte Bild nur
einen - von ihnen mit bestimmten - Ausschnitt der Wirklichkeit zeigt.
Der Bundesgerichtshof musste aber den Vorgaben des Straßburger
Gerichts und dem zweifellos auch Prominenten zustehenden
Schutzinteresse gerecht werden. Mit der nun getroffenen
Differenzierung und ein paar in Zukunft nicht mehr gedruckten
Paparazzi-Fotos wird man leben können.

Peter Kurz
Politikredaktion
Westdeutsche Zeitung
Tel. 0211/83822223
Fax: 0211/83822392

peter.kurz@westdeutsche-zeitung.de
www.wz-newsline.de

W.Girardet KG
Königsallee 27
40212 Düsseldorf
Kommanditgesellschaft; Sitz: Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf HRA 8806

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62556
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62556.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2526
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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