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Dieses Jahr eventuell noch Entscheidung zur Pendlerpauschale

Geschrieben am 05-03-2007

München (ots) - Jetzt ist es amtlich! Noch nicht einmal drei
Monate gilt die Neuregelung der Pendlerpauschale, schon hat das
niedersächsische Finanzgericht im Falle eines Ehepaares entschieden,
dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. "Das
Finanzgericht hat die Ansicht vieler Lohnsteuerhilfevereine und
Steuerexperten bestätigt", so Siegfried Stadter, Vorstandsmitglied
der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Es vertritt die Ansicht, dass die
Kürzungen der Aufwendungen für Fahrtkosten gegen das im
Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der
finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung.
Nun liegt die Klage zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht.

"Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht noch
in diesem Jahr eine Entscheidung fällt, die besagt, dass die Kürzung
der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist", so Stadter. Wenn dies
der Fall sein sollte, kann die Pendlerpauschale auch in der
Steuererklärung 2007 wie bisher ab dem 1. Kilometer beantragt werden.

Auch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat bei den Finanzgerichten
in Niedersachsen (Aktenzeichen 2 K 448/06) und im Saarland
(Aktenzeichen 2 K 442/06) Klage eingereicht und rechnet in den
kommenden Wochen mit einer Entscheidung der Richter. Bei dem
bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfeverein mit Hauptsitz in München
sind mehr als 200.000 Mitglieder von der Neuregelung betroffen.
"Sollte bis Jahresende keine endgültige Entscheidung gefallen sein,
werden wir alle unsere Mitglieder die Pendlerpauschale in der
Steuererklärung dennoch ab dem 1. Kilometer beantragen", betont
Stadter. "Wird der Antrag abgelehnt, werden wir in allen Fällen
Einspruch einlegen."

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde
1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als
550.000 Mitgliedern ist sie einer der größten Lohnsteuerhilfevereine
in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und
Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger
Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im
Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten.

Originaltext: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60304
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60304.rss2

Pressekontakt:
Gerald Ahlendorf
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Tel: 09122 / 85688
E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de


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