| | | Geschrieben am 02-03-2007 Rheinische Post: Minderheitenrechte
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 Düsseldorf (ots) - Von Gregor Mayntz
 
 Die Regierung von heute kann morgen schon in der Opposition
 sitzen. Deshalb tut die Mehrheit stets gut daran, die
 Minderheitenrechte hoch zu halten - im eigenen vorbeugenden
 Interesse. Im Großen und Ganzen hat der Bundestag den
 Interessensausgleich fair hinbekommen. Doch die Erfahrungen mit der
 großen Koalition haben Nachbesserungsbedarf erkennen lassen.
 Es geht darum, dass jede Landesregierung oder ein Drittel der
 Bundestagsabgeordneten ein Gesetz nach Karlsruhe tragen kann, wenn
 Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestehen. Damit haben die
 Verfassungsrichter die Chance, schon früh einzugreifen, bevor eine
 neue Vorschrift sich auf die Bürger insgesamt auswirkt und diese dann
 mühsam den Weg durch die Instanzen antreten müssen.
 Derzeit hat weder eine Unions- noch eine SPD-Landesregierung
 Interesse an dieser Normenkontrolle, da die eigene Partei in Berlin
 mitregiert. Die Opposition schafft mit ihren 26 Prozent die
 Drittel-Hürde nicht. Bleibt nur der Bundespräsident. Er darf aber nur
 bei offenkundigen Verstößen einschreiten. Bei Zweifeln muss er
 passen. Besser für das Verfassungsklima wäre es, die Schwelle zur
 Kontroll-Chance auf ein Viertel der Abgeordneten zu senken.
 
 Originaltext:         Rheinische Post
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