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Lausitzer Rundschau: Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug Besserung nach Kassenlage

Geschrieben am 28-02-2007

Cottbus (ots) - Es waren wie so oft in den vergangenen Jahren
wieder mal die Verfassungsrichter, die auf ein Versäumnis der Politik
hingewiesen haben. Während der Strafvollzug für Erwachsene durch
Gesetz geregelt ist, gelten in der Jugendhaft bisher nur
Verwaltungsvorschriften. Nun müssen bis Jahresende in allen
Bundesländern gesetzliche Normen für die Inhaftierung Jugendlicher
und Heranwachsender her. Denn bei ihnen soll der Erziehungsgedanke
klar im Vordergrund der Haftzeit stehen.
Ein Gesetzentwurf von neun Bundesländern, darunter Brandenburg, zeigt
deutlich, dass die Fachleute die Knackpunkte und bisherigen Defizite
im Jugendstrafvollzug kennen: Nächtliche Einzelunterbringung als
wichtige Gewaltprävention, bessere Entlassungsvorbereitung, mehr
Kontakt zu Familien und Freunden, mehr Sport und Freizeitangebote.
Und nicht zuletzt muss es mehr besondere Haftplätze für die immer
größere Zahl stark verhaltensauffälliger Gefangener ohne soziale
Strukturen geben.
Das alles kostet Geld und schon jetzt wird deutlich, dass in einem
neuen Gesetz vermutlich nur das wirklich festgezurrt werden wird, was
mit wenig finanziellem Aufwand zu bewerkstelligen ist. In einigen
Punkten wird es zu butterweichen "Soll"-Formulierungen kommen.
Politik nach Kassenlage.
Recht so, wird es an manchem Stammtisch tönen. Ein Jugendknast sei
schließlich kein Schullandheim. Doch dieser Gedanke reicht gerade bis
zur Stammtischkante, nicht weiter.
Jeder Jungkriminelle, der eine Haftanstalt so verlässt, wie er sie
betreten hat, wird durch weitere Straftaten, Prozesse und
Inhaftierungen erst richtig teuer. In Resozialisierung junger
Strafgefangener investiertes Geld ist gut angelegt.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

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Rückfragen bitte an:
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Fax: 0355/481247
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