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Südwest Presse: Kommentar zu Vaterschaftstests

Geschrieben am 13-02-2007

Ulm (ots) - Heimliche Vaterschaftstests, die weiterhin nicht vor
Gericht als Beweis gelten, haben einen Vorteil: In den Fällen, in
denen die Vaterschaft bestätigt wird - das sind die weitaus
überwiegenden -, werden nagende Zweifel ausgeräumt. Und zwar, ohne
dass man die Beziehung zu Mutter und Kind dadurch beschädigt oder
zerstört, dass man sich zunächst zu den Bedenken bekennen muss. Die
hinterhältige Besorgung des Genmaterials des Kindes ist aber ein so
großer Eingriff in dessen Datenschutz, dass andere Gedanken dahinter
zurückzustehen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine schwer zu
knackende Nuss zugeschoben. Denn der untragbare Zustand, dass man
bisher nur über eine Vaterschafts-Anfechtungsklage zu einer
gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft kommen kann, war
unbefriedigend. Eine solche Klage ist der Schlussstrich unter einer
Vater-Kind-Beziehung, sie ist der schlimmste anzunehmende familiäre
Ernstfall. Den riskiert nicht, wer nur zweifelt.
Also müssen Bundestag und Bundesrat ein Gesetz verabschieden, das dem
Zweifelnden zur Klarheit verhilft, ohne dass daraus automatisch
sofort weitere juristische Folgen entstehen. Denn auch wenn man
erfährt, dass man nicht der biologische Vater ist, so kann doch die
Bindung zum Kind so groß sein, dass man der rechtliche bleiben will.
In den Zeiten der Massentrennungen nicht das Schlechteste.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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