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Westfalenpost: Recht, mit Unbehagen

Geschrieben am 12-02-2007

Hagen (ots) - Ex-Terroristin vorzeitig frei. Ohne Reue.
Von Bodo Zapp
Der Beschluss zur vorzeitigen Freilassung von Brigitte Mohnhaupt
folgt den Vorgaben des Rechtsstaates. Das Bundesverfassungsgericht
hat klare Grenzen gesetzt, wie nach einer Mindestverbüßungsdauer zu
entscheiden ist. Kritik an der Aussetzung der Reststrafe für die
Ex-Terroristin geht deshalb an der Gesetzeslage vorbei. Trotzdem
bleibt ein Unbehagen.
Kein Wort der Reue gegenüber den Angehörigen der Opfer, keine
eindeutige Distanzierung vom damaligen blutigen Kampf der RAF gegen
das verhasste System: Von einem "starken Signal der Aussöhnung", wie
Grünen-Chefin Claudia Roth es ausdrückte, sollte wirklich nicht
gesprochen werden. Wer soll sich da mit wem aussöhnen?
Der Rechtsstaat hat die RAF-Verbrecher nicht als politische
"Kämpfer" verurteilt, er behandelt sie auch jetzt wie andere
Schwerkriminelle, die irgendwann mit ihrer Freilassung rechnen
dürfen. Das ist richtig. Unerträglich ist aber der Gedanke, dass in
Talkshows bald die Sicht der Täter über den "deutschen Herbst"
ausgebreitet werden könnte. Das Leiden der Opfer kennt keine
Bewährung! Den Angehörigen der Ermordeten gehört unsere Anteilnahme,
nicht den Mördern. Viele RAF-Verbrechen sind ungeklärt - darüber von
Mohnhaupt etwas zu erfahren, wünschte man sich.
Dass der von Bundespräsident Köhler zu entscheidende
Begnadigungs-Fall des Christian Klar anders liegt als die Freilassung
nach 24 Jahren, sollte in diesem Zusammenhang klar gesagt werden.
Gnade, also Entlassung vor Verbüßung der Mindeststrafe, sollte
zumindest Einsicht in das Unrecht voraussetzen. Besser noch: Eine
Entschuldigung.

Originaltext: Westfalenpost
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58966
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