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WAZ: Staatliche Hacker gebremst: Grundrechts-Abwägung - Leitartikel von Hendrik Groth

Geschrieben am 05-02-2007

Essen (ots) - Der Große Lauschangriff wurde teilweise für
verfassungswidrig erklärt. Wenn ein Polizist sich als Hacker betätigt
und auf den Computer eines Verdächtigen zugreift, wird gegen die
Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen. Die Festplatte dokumentiert
die Lebensführung des Einzelnen. Datenschutz ist kein staatlicher
Gnadenbeweis, Datenschutz schützt die Intimität eines jeden. Die
Hausdurchsuchung muss ein Richter oder Staatsanwalt genehmigen. Für
das Ausspähen der Festplatte muss das auch gelten.
Das Abwägen zwischen Bürgerrechten und den Bedürfnissen der inneren
Sicherheit ist schwierig geworden. Denn die Gründe der Ermittler sind
gut. Terroristen nutzen das Internet virtuos. Nach dem Karlsruher
Richterspruch muss nun zügig ein Gesetz formuliert werden, weil der
Eingriff per Internet in Bürgerrechte schwerwiegend ist. Die strengen
Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung müssen auch für die
Computer-Durchsuchung bei Schwerstkriminalität gelten. Mit einer
richterlichen Genehmigung könnten dann Polizisten die gewünschte
"Waffengleichheit" mit den Cyber-Verbrechern erhalten.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

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Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: (0201) 804-0
zentralredaktion@waz.de


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