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Lausitzer Rundschau: Erbschaftsteuer-Regeln verfassungswidrig Auftrag für die Politik

Geschrieben am 31-01-2007

Cottbus (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat sein lang
erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer gefällt. Doch sonderlich
schlauer sind potenzielle Immobilien-Erben deshalb noch nicht
geworden. Gilt der Richterspruch doch im Kern den geltenden
Bestimmungen zur Wertermittlung eins Hauses oder eines Betriebes.
Während zum Beispiel ein geerbtes Bankguthaben in voller Höhe
steuerlich abgeschöpft wird, setzt das Finanzamt für die Immobilie
bisher einen deutlich geringen Wert an, als er beim Verkauf der
Immobile zu erzielen wäre. Mit dieser Ungleichbehandlung muss nun
Schluss sein. Damit ist aber noch nicht gesagt, wie hoch am Ende die
fiskalische Belastung für Häusle-Erben ausfällt. Die Bundesregierung
hat dazu von den Karlsruher Richtern einen gesetzlichen
Handlungsspielraum bekommen. Demnach darf die Weitergabe von
Immobilien auch künftig stärker vom Fiskus verschont bleiben als ein
Erbe von Sparbüchern oder Wertpapierdepots. Die Gründe dafür liegen
auf der Hand: Wer ein Haus erbt, der übernimmt auch Verpflichtungen
etwa gegenüber den Mietern. Zudem spielen die eigenen vier Wände bei
der Altersvorsorge eine immer größere Rolle. Da wäre es geradezu
absurd, das Haus der Eltern verkaufen zu müssen, nur um damit die
Erbschaftsteuer begleichen zu können. Privat genutzter Wohnraum
sollte also weiterhin in aller Regel vor dem Zugriff des Finanzamts
geschützt bleiben. Etwas anderes wäre wohl auch politisch kaum
durchsetzbar. Weil der Staat trotzdem auf Mehreinnahmen sinnt, dürfte
es Erben von überdurchschnittlich lukrativen Immobilien künftig
stärker treffen. Dagegen kann niemand wirklich etwas haben, außer den
Betroffenen natürlich. Mit der wachsenden Anzahl von Erb- und
Schenkungsfällen nimmt die Bedeutung der besteuerten Arbeitseinkommen
tendenziell ab. Darauf muss der Staat politisch reagieren.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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