(Registrieren)

Westdeutsche Zeitung: Erbschaftssteuer = von Peter Kurz

Geschrieben am 31-01-2007

Düsseldorf (ots) - Als unsere Zeitung am Dienstag in einer
Internet-Umfrage wissen wollte, ob Erben von Immobilien höhere
Steuern zahlen sollen, antworteten 81,5 Prozent unserer Leser mit
Nein. Das Bundesverfassungsgericht gab nun eine andere Antwort: Sie
müssen es vielleicht schon bald. Denn so, wie derzeit Grundbesitz für
die Erbschaftssteuer zu Buche schlägt, darf es aus Gründen der
Gerechtigkeit nicht bleiben. In der Tat gibt es keine Rechtfertigung
dafür, dass eine Erbschaft, so sie in einer Immobilie besteht, nur
mit durchschnittlich 50 Prozent ihres echten Wertes veranschlagt
wird. Besteht aber das Erbe in Bar- oder Aktienvermögen, schlägt dies
mit 100 Prozent zu Buche.
Nun argumentieren Hauseigentümer, die ihre Habe steuerfrei an ihre
Nachkommen weiterreichen möchten, gern damit, dass sie viel Geld in
ihr Haus gesteckt haben - Grundsteuer, Renovierungen etc. Schnell
wird bei dieser Rechnung vergessen, dass der Staat kräftig über
steuerliche Abschreibungen oder die Eigenheimzulage bei der
Finanzierung geholfen hat. Der Zorn gegen eine höhere Bewertung von
Immobilien rührt wohl auch aus einer generellen Ablehnung des
"grundsätzlichen Übels" Erbschaftssteuer: Was ich mir hart erarbeitet
habe, soll meinen Erben erhalten bleiben. Nur: Dieser grundsätzliche
Einwand, so man ihn teilt, rechtfertigt doch keine Besserstellung von
Immobilienerben gegenüber Erben sonstigen Vermögens. Erben, egal
welcher Vermögenswerte, sollten sich ehrlich die Frage stellen: Was
ist so ungerecht daran, dass sie Werte, die ihnen ohne eigene
Leistung in den Schoß fallen, versteuern müssen? Tut da nicht die
ganz normale Einkommenssteuer viel mehr weh: Da nimmt mir doch der
Staat etwas von dem selbst sauer Verdienten!
Die Richter haben zwei Beruhigungspillen für Erblasser und Erben. Zum
einen die lange Übergangsfrist. Bis zu einer Neuregelung Ende 2008
gelten die alten günstigen Bewertungsregeln. Wer sie nutzen will,
kann sein Häuschen den Erben noch zu Lebzeiten übertragen.
(Freibeträge und Steuersätze bei der Schenkungssteuer sind die
gleichen wie bei der Erbschaftssteuer). Welch' rosige Zeiten für
Notare! Auch später - diese goldene Brücke hat das Gericht
dem Gesetzgeber gebaut - gibt es noch Spielraum, bestimmte
Vermögenswerte weitgehend von der Steuer freizustellen: über einen
hohen Freibetrag oder einen niedrigen Steuersatz. Das Einfamilienhaus
wird wohl auch in Zukunft erbschaftssteuerfrei auf die Angehörigen
übergehen.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62556
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62556.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2526
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

51736

weitere Artikel:
  • Südwest Presse: Kommentar zur Erbschaftsteuer Ulm (ots) - Wenn wie bei der Erbschaftsteuer ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von allen Seiten heftig gelobt wird, dann ist etwas faul. Oberfaul sogar. Allen Fachpolitikern war seit langem klar, dass die Wertansätze für viele Vermögensarten völlig willkürlich und damit ungerecht sind. Das zu ändern, wäre ihre Aufgabe gewesen. Aber sie hatten nicht den Mut dazu, sondern warteten lieber ab, dass ihnen die Karlsruher Richter diese unangenehme Arbeit abnehmen. Denn wo etwas geändert wird, gibt es auch Verlierer, und die schreien auf. mehr...

  • Mitteldeutsche Zeitung: zu El Masri Halle (ots) - Der Haftbefehl gegen 13 CIA-Geheimdienstler, die offenbar an der Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri beteiligt waren, setzt ein unmissverständliches Ausrufezeichen in den Beziehungen zu den USA. Man darf jetzt gespannt sein auf die Reaktionen aus den USA. Das alte Vor-Bush-Amerika sollte ein Interesse daran haben, die Hintergründe der willkürlichen und irrtümlichen El-Masri-Verschleppung offenzulegen. Die andere Möglichkeit: eine kleine Eiszeit in den Geheimdienst-, womöglich auch in den politischen Beziehungen mehr...

  • Westfalenpost: Noch ein Zankapfel Hagen (ots) - Die Koalition und das Erbschaftssteuer-Urteil Von Winfried Dolderer Das Erbschaftssteuerrecht, wie es heute gilt, widerspricht dem Grundgesetz. Bis Ende 2008 muss nachgebessert werden. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Es sagt nicht, dass die Erbschaftssteuer steigen muss. Das ist keine Frage für Juristen, sondern für Politiker, den Unterschied gilt es zu bedenken. In der Sache sollte der Spruch aus Karlsruhe auch Nicht-Juristen einleuchten, also niemanden überraschen: Dass Betriebs- und Grundvermögen in der Regel günstiger mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Erbschaftsteuer-Regeln verfassungswidrig Auftrag für die Politik Cottbus (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat sein lang erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer gefällt. Doch sonderlich schlauer sind potenzielle Immobilien-Erben deshalb noch nicht geworden. Gilt der Richterspruch doch im Kern den geltenden Bestimmungen zur Wertermittlung eins Hauses oder eines Betriebes. Während zum Beispiel ein geerbtes Bankguthaben in voller Höhe steuerlich abgeschöpft wird, setzt das Finanzamt für die Immobilie bisher einen deutlich geringen Wert an, als er beim Verkauf der Immobile zu erzielen wäre. Mit dieser mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Hohe Altersarbeitslosigkeit in der Lausitz Kehrtwende gesucht Cottbus (ots) - Etwa ein Drittel der Arbeitslosen in der Lausitz sind älter als 50 Jahre. Damit sind ihre Aussichten auf eine neue Einstellung sehr gering. Sind die Betroffenen nicht durch Altersteilzeitregelungen oder die verlängerten Bezüge des Arbeitslosengeldes I abgesichert, rutschen sie über kurz oder lang auf Hartz-IV-Niveau ab und damit in die Nähe des Existenzminimums. Dieses Schicksal droht Tausenden in der Region. Die meisten wollen und können aber arbeiten. Chancen werden ihnen jedoch kaum geboten. Dabei zeigt sich bereits mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht