Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das staatliche Monopol für Sportwetten
Geschrieben am 28-03-2006 |
Berlin (ots) - Nikolai Gogol hat schon vor 170 Jahren den Spielsüchtigen ein literarisches Denkmal gesetzt. Womöglich kennen auch die Juristen am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes den Roman »Der Spieler«: Jedenfalls stellen sie in ihrem Urteil zum staatlichen Monopol für Sportwetten den Schutz derer, die mit ihrer krankhaften Leidenschaft Haus und Hof riskieren, sowohl über staatliche Finanzbedürfnisse als auch über private Gewinnabsichten. Gleichzeitig waschen sie dem Gesetzgeber den Kopf, der diesen Bereich bislang allzu lax reguliert hat. Das Karlsruher Urteil schiebt der hemmungslosen Werbung staatlicher Wettanbieter einen Riegel vor. Diese kaschieren ihre Gewinnabsicht zum Wohle des Fiskus damit, dass ein Teil der Einnahmen in die Sportförderung fließt. Bloßgestellt wird auch die Heuchelei einiger Sportfunktionäre: Diese klagen über Manipulationen durch die Wettmafia und profitieren gleichzeitig davon, dass der Fußball-WM-Hype den Glücksspielanbietern steigende Umsätze beschert. Im Zeitalter des allgemeinen Deregulierungswahns setzen die Richter aber auch ein Achtungszeichen über die Wettbranche hinaus. Dienstleistungen dürfen nicht so einfach dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage überlassen werden. Vielmehr hat der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass übergeordnete Rechtsgüter geschützt werden. Man wünscht sich, dass das Urteil nicht nur in Sachen Sportwetten Gehör findet. Dies wird aber nicht geschehen - jede Wette!
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