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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das staatliche Monopol für Sportwetten

Geschrieben am 28-03-2006

Berlin (ots) - Nikolai Gogol hat schon vor 170 Jahren den
Spielsüchtigen ein literarisches Denkmal gesetzt. Womöglich kennen
auch die Juristen am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes den
Roman »Der Spieler«: Jedenfalls stellen sie in ihrem Urteil zum
staatlichen Monopol für Sportwetten den Schutz derer, die mit ihrer
krankhaften Leidenschaft Haus und Hof riskieren, sowohl über
staatliche Finanzbedürfnisse als auch über private Gewinnabsichten.
Gleichzeitig waschen sie dem Gesetzgeber den Kopf, der diesen Bereich
bislang allzu lax reguliert hat.
Das Karlsruher Urteil schiebt der hemmungslosen Werbung
staatlicher Wettanbieter einen Riegel vor. Diese kaschieren ihre
Gewinnabsicht zum Wohle des Fiskus damit, dass ein Teil der Einnahmen
in die Sportförderung fließt. Bloßgestellt wird auch die Heuchelei
einiger Sportfunktionäre: Diese klagen über Manipulationen durch die
Wettmafia und profitieren gleichzeitig davon, dass der
Fußball-WM-Hype den Glücksspielanbietern steigende Umsätze beschert.
Im Zeitalter des allgemeinen Deregulierungswahns setzen die
Richter aber auch ein Achtungszeichen über die Wettbranche hinaus.
Dienstleistungen dürfen nicht so einfach dem freien Spiel von Angebot
und Nachfrage überlassen werden. Vielmehr hat der Gesetzgeber dafür
zu sorgen, dass übergeordnete Rechtsgüter geschützt werden. Man
wünscht sich, dass das Urteil nicht nur in Sachen Sportwetten Gehör
findet. Dies wird aber nicht geschehen - jede Wette!

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59019.rss2

Rückfragen bitte an:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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