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Rheinische Post: Strafe für Rowdies - Von MARTIN BEWERUNGE

Geschrieben am 25-01-2007

Düsseldorf (ots) - Als 1963 der Deutsche Verkehrsgerichtstag
erstmals tagte, waren Sicherheitsgurte noch nicht vorgeschrieben,
Airbags nicht erfunden, und verkehrsberuhigte Zonen existierten
allenfalls entlang der innerdeutschen Grenze. Seither hat sich viel
getan im Land der Dichter und Lenker. Technisch scheinen die
Möglichkeiten für aktive und passive Sicherheit ausgereizt. Jetzt
geht es darum, das Fahrerverhalten konsequenter zu beeinflussen. Das
ist in diesem Jahr die wichtigste Botschaft des Gremiums in Goslar.

Raser, Drängler, Alkohol am Steuer - sie sind als größte Gefahren
im Verkehr übrig geblieben. Doch weder niedrigere Tempolimits noch
höhere Bußgelder haben sich als wirklich wirksam dagegen erwiesen.
Auch eine Alkohol-Wegfahrsperre lässt noch zu viele Fragen nach der
Manipulierbarkeit offen.

Dabei gibt es eine Strafe, die unter Verkehrssündern tatsächlich
gefürchtet ist: der Verlust der Fahrerlaubnis. Mobilität hat so sehr
an Bedeutung gewonnen, dass Rechtsexperten schon darüber nachdenken,
mit Führerscheinentzug Delikte zu bestrafen, die gar nichts mit dem
Straßenverkehr zu tun haben. Näher liegt es, Verkehrsrowdies
schneller und länger als bisher mit Fahrverboten zu belegen.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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