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Oppermann (SPD): Steinmeier-Aussage vor U-Ausschuss im März möglich / Bosbach (CDU): Deutschland hat Interesse an einem unbelasteten Außenminister

Geschrieben am 26-01-2007

Bonn (ots) - Nach Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Thomas
Oppermann ist im Fall Kurnaz eine Vernehmung von Außenminister
Franz-Walter Steinmeier im BND-Untersuchungsausschuss im März
möglich. Oppermann, der auch Mitglied in diesem Ausschuss ist, sagte
in der "PHOENIX Runde": "Wir haben eine Reihe von Zeugen, die wir
natürlich vorher fragen müssen, welche Anteile sie an den
Entscheidungen hatten, die getroffen worden sind und die auch
kritisiert werden". Erst danach könne Steinmeier vernommen werden.
Entscheidend sei zudem der Wissensstand von 2002, betonte Oppermann:
"Es geht doch jetzt ausschließlich um die Frage, welche Einschätzung
hatten die deutschen Sicherheitsbehörden im Jahr 2002 von Murat
Kurnaz, wovon war die geprägt. Das werden wir im Ausschuss aufklären
müssen."
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach
wandte sich gegen jeden "voreiligen Freispruch" und gegen jede
"voreilige Verurteilung": "Ich bin strikt dagegen, dass wir über
Menschen den Stab brechen, die bisher noch nicht einmal die
Möglichkeiten hatten, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen."
Eine Belastungsprobe für die Große Koalition sieht Bosbach nicht,
denn die CDU/CSU habe keine Interesse an einem "destabilisierten"
Außenminister. Die Bundesrepublik habe allerdings ein Interesse an
einem "unbelasteten Außenminister": "Deswegen hoffe ich, dass es
Herrn Steinmeier gelingt und anderen gelingt, die Vorwürfe zu
entkräften."
Der Vize-Präsident des CIA-Ausschusses des EU-Parlaments Cem Özdemir
(B90/Die Grünen) sagte, es sei notwendig aus dem Fall Kurnaz zu
lernen: "Jetzt geht es nicht darum, dass man zunächst die Schuldfrage
stellt, sondern (...) wie schaffen wir eine Situation, wie wir das
zukünftig verhindern können." Es ginge keinesfalls an, einseitig "das
Opfer zu belasten".
Grundsätzliche Kritik übte der Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte, Rolf Gössner: "Wir müssen darüber reden, dass im Zug
des Antiterrorkampfes Menschenrechte immer mehr unter die Räder
gekommen sind - und zwar nicht nur irgendwo außerhalb, sondern eben
auch in diesem Land." Die Bundesrepublik Deutschland habe gegenüber
Murat Kurnaz eine "Garantenpflicht" gehabt. Ein rechtsstaatliches
Verfahren sei nur hier gewährt gewesen und nicht auf Guantanamo.
"Hier geht es möglicherweise um unterlassene Hilfeleistung,
Freiheitsberaubung, Beihilfe zur Freiheitsberaubung beziehungsweise
Freiheitsberaubung durch Unterlassen."

Originaltext: PHOENIX
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6511
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