Brüssel will einheitliches Strafrecht für Umweltsünder
Geschrieben am 24-01-2007 |
Hamburg (ots) - Die Strafen für Umweltsünder in vielen EU-Ländern sollen drastisch verschärft werden. Das geht aus einem der ZEIT vorliegenden Richtlinienentwurf zum "Umweltschutz durch Strafrecht" hervor. Die EU-Kommission will in der ersten Februarwoche über den Entwurf entscheiden.
Dem Papier zufolge soll etwa die illegale Entsorgung von Abfällen in allen Mitgliedsländern auf ähnliche Weise bestraft werden. Welche Umweltsünde mit wie viel Geld oder Freiheitsentzug sanktioniert wird, soll demnach nicht mehr vornehmlich Sache der einzelnen Mitgliedsländer sein. Bislang variiert das innerhalb der Union sehr stark, was gerade bei der illegalen Müllentsorgung insbesondere im Osten ausgenutzt wird. "Fünf bis zehn Jahre" soll dem Papier zufolge etwa derjenige ins Gefängnis, der vorsätzlich Luft, Boden oder Wasser so sehr verschmutzt, dass "Todesfall oder ernste Verletzungen bei einer Person" entstehen. Wer grob fahrlässig handelt, soll nach den Vorstellungen aus Brüssel immerhin noch für ein bis fünf Jahre in Haft genommen werden.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass Unternehmen direkt bestraft werden sollen. Dieser Punkt gilt als besonders heikel, und so hält sich die Kommission mit konkreten Sanktionsforderungen sehr zurück. Geldstrafen bis zu 1,5 Millionen Euro seien denkbar, heißt es.
Es ist der zweite Versuch eines Richtlinienentwurfs zu diesem Thema. Zwei Jahre dauert es erfahrungsgemäß, bis Parlament und Rat einen Entwurf endgültig verabschieden. Danach muss jede Richtlinie von den Mitgliedsstaaten erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden.
Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 5 vom 25. Januar 2007 senden wir Ihnen gerne zu.
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