WAZ: Mohnhaupt vor Freilassung: Recht, nicht Rache - Leitartikel von Rolf Potthoff
Geschrieben am 22-01-2007 |
Essen (ots) - Brigitte Mohnhaupt ist 57 Jahre alt. 33 war sie, als sie eingesperrt wurde. Seit fast einem Vierteljahrhundert, seit der Dauer einer Generation, ist sie in Haft. Brigitte Mohnhaupt zählte zu den führenden Köpfen der "Rote Armee Fraktion", der RAF. Sie war an der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer beteiligt, an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto.
Brigitte Mohnhaupt wurde zu "lebenslänglich" verurteilt. Sie und die RAF töteten aus ideologischer Verblendung und dem Wahn, dem "saturierten kapitalistischen System", dem Staat und deren Repräsentanten den Krieg erklären zu können. Sie agierte in der Zeit, da sich linksextremistische Brutalität und staatliche Gegenwehr zur albtraumhaften Gewaltspirale drehte. Ausnahmezustand herrschte im Land.
Mohnhaupt hat 24 Jahre gebüßt, ist wegen der "Schwere der Taten" länger als die meisten anderen "Lebenslänglichen" in Haft. Jetzt hat sie die Chance, in Freiheit zu kommen - und es gibt breiten Zuspruch dafür, er geht weit hinaus über den von Grünen und liberalen Politikern wie den früheren Innenminister Gerhart Baum.
Der Zuspruch ist richtig. Der RAF-Terror ist zwar ein deutsches Trauma geworden. Doch schon im Strafmaß gegen RAF-Terroristen drückte sich seinerzeit die Unbeugsamkeit aus, mit der Staat und Justiz den Terror bekämpften. Das war konsequent und unmissverständlich. Und es geschah völlig zu Recht. Doch das ist nun Geschichte.
Nun darf mit Mohnhaupt nicht anders verfahren werden als mit "gewöhnlichen" Verurteilten. Sie hat nur für ihre Verbrechen zu büßen, nicht kollektiv für die RAF - es darf im Rechtsstaat keine "Siegerjustiz" geben, kein Rache-Exempel in Form endloser Haft, an Mohnhaupt statuiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder zu terroristischen Taten fähig ist, ist gering. Wenn die Haftprüfung zu diesem Schluss kommt, ist ihre Freilassung ein rechtsstaatlicher Akt. Anders verhält es sich mit dem RAF-Terroristen Christian Klar, der noch bis 2009 in Haft bleiben müsste, doch jetzt die Begnadigung durch den Bundespräsidenten erwartet. Klar hat sich nicht von den RAF-Morden abgesetzt, hat kein Wort von Einsicht geäußert. Und er hat keine Bitte um Vergebung an die Angehörigen der Mordopfer gerichtet. Was das Mindeste an tätiger Reue wäre für jemand, der mordete, den Staat bekämpfte und nun auf die Gnade des Staates hofft.
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
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