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WAZ: Mohnhaupt vor Freilassung: Recht, nicht Rache - Leitartikel von Rolf Potthoff

Geschrieben am 22-01-2007

Essen (ots) - Brigitte Mohnhaupt ist 57 Jahre alt. 33 war sie, als
sie eingesperrt wurde. Seit fast einem Vierteljahrhundert, seit der
Dauer einer Generation, ist sie in Haft. Brigitte Mohnhaupt zählte zu
den führenden Köpfen der "Rote Armee Fraktion", der RAF. Sie war an
der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin
Schleyer beteiligt, an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried
Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto.

Brigitte Mohnhaupt wurde zu "lebenslänglich" verurteilt. Sie und
die RAF töteten aus ideologischer Verblendung und dem Wahn, dem
"saturierten kapitalistischen System", dem Staat und deren
Repräsentanten den Krieg erklären zu können. Sie agierte in der Zeit,
da sich linksextremistische Brutalität und staatliche Gegenwehr zur
albtraumhaften Gewaltspirale drehte. Ausnahmezustand herrschte im
Land.

Mohnhaupt hat 24 Jahre gebüßt, ist wegen der "Schwere der Taten"
länger als die meisten anderen "Lebenslänglichen" in Haft. Jetzt hat
sie die Chance, in Freiheit zu kommen - und es gibt breiten Zuspruch
dafür, er geht weit hinaus über den von Grünen und liberalen
Politikern wie den früheren Innenminister Gerhart Baum.

Der Zuspruch ist richtig. Der RAF-Terror ist zwar ein deutsches
Trauma geworden. Doch schon im Strafmaß gegen RAF-Terroristen drückte
sich seinerzeit die Unbeugsamkeit aus, mit der Staat und Justiz den
Terror bekämpften. Das war konsequent und unmissverständlich. Und es
geschah völlig zu Recht. Doch das ist nun Geschichte.

Nun darf mit Mohnhaupt nicht anders verfahren werden als mit
"gewöhnlichen" Verurteilten. Sie hat nur für ihre Verbrechen zu
büßen, nicht kollektiv für die RAF - es darf im Rechtsstaat keine
"Siegerjustiz" geben, kein Rache-Exempel in Form endloser Haft, an
Mohnhaupt statuiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder zu
terroristischen Taten fähig ist, ist gering. Wenn die Haftprüfung zu
diesem Schluss kommt, ist ihre Freilassung ein rechtsstaatlicher Akt.
Anders verhält es sich mit dem RAF-Terroristen Christian Klar, der
noch bis 2009 in Haft bleiben müsste, doch jetzt die Begnadigung
durch den Bundespräsidenten erwartet. Klar hat sich nicht von den
RAF-Morden abgesetzt, hat kein Wort von Einsicht geäußert. Und er hat
keine Bitte um Vergebung an die Angehörigen der Mordopfer gerichtet.
Was das Mindeste an tätiger Reue wäre für jemand, der mordete, den
Staat bekämpfte und nun auf die Gnade des Staates hofft.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Thomas Kloß
Telefon: (0201) 804-8975
zentralredaktion@waz.de


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