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Rheinische Post: Keine Gnade ohne Reue

Geschrieben am 22-01-2007

Düsseldorf (ots) - Von Stefan Reker

Die Möglichkeit, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, gehört zu den
vornehmen Stärken des Rechtsstaats. Aber für diese Gnade gibt es zwei
entscheidende Voraussetzungen: Erstens darf von den Tätern keine
kriminelle Gefahr mehr ausgehen. Und zweitens müssen sie ihre Taten
bereuen. Das muss für die terroristischen Mörderinnen und Mörder der
RAF ebenso gelten wie für alle anderen Verurteilten auch.
Ob von dem 54-jährigen Christian Klar nach 24 Jahren Haft noch eine
Gefahr ausgeht, ist eine Ermessensfrage für Polizei und Justiz. Aber
die Voraussetzung der Reue erfüllt Klar offenkundig nicht. Von ihm
hat man bis heute kein Wort des Bedauerns über seine Mordtaten
gehört.
Vor diesem Hintergrund sollte der Bundespräsident sein Recht zur
Begnadigung höchst zurückhaltend handhaben. Das politische Signal zur
Versöhnungsbereitschaft hat der Staat bereits mit der Freilassung
früherer RAF-Mitglieder gegeben, die sich ausdrücklich vom Terror
abgewandt hatten. Horst Köhler muss daher kein weiteres Symbol
setzen.
Ob die mehrfache RAF-Mörderin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft
nun auf Bewährung freikommen kann, muss ein Routineverfahren der
Justiz klären. Allerdings gibt es auch von ihr bis heute kein Signal
der Reue. Da bleibt ein ungutes Gefühl.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
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Rückfragen bitte an:
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Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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