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Stuttgarter Nachrichten: zu RAF/Mohnhaupt:

Geschrieben am 22-01-2007

Stuttgart (ots) - Betrachten wir die Sache nüchtern: Reue ist im
Strafrecht keine Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung.
Hauptkriterium ist, dass der Täter keine Bedrohung mehr darstellt.
Insofern ist der Fall Brigitte Mohnhaupt klar. Anders liegen die
Dinge bei Christian Klar. Auch er kann auf regulärem Wege in
absehbarer Zeit freikommen. Und wahrscheinlich wird das
baden-württembergische Justizministerium schon bald anordnen, ihn mit
Hafterleichterungen darauf vorzubereiten. Frühester Entlassungstermin
ist für ihn allerdings erst Januar 2009. Da ihm dies zu spät ist,
fährt Klar zweigleisig: Er hat neben dem Wunsch auf vorzeitige
Entlassung noch einen Antrag auf Begnadigung beim Bundespräsidenten
gestellt. Horst Köhler könnte den Ex-Terroristen also sofort auf
freien Fuß setzen. Genau diese "Geste der Versöhung" fordern nun
Grüne und Linkspartei. Man fragt sich nur: Gnade wofür? Für einen
solchen Akt wäre Reue schon sehr hilfreich. Die hat Klar bislang nie
gezeigt. Zum Versöhnen gehören aber immer zwei.

Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39937
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39937.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de


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