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Deutsches Institut für Menschenrechte veröffentlicht Essay zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention

Geschrieben am 10-01-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung der Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die
UN-Generalversammlung Ende 2006 hat das Deutsche Institut für
Menschenrechte den Essay "Zum Innovationspotenzial der
UN-Behindertenkonvention" veröffentlicht. Die Konvention präzisiert
und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem
besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung.

Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für
Menschenrechte, zeigt in dem Essays, dass die
UN-Behindertenkonvention einen signifikanten Paradigmenwechsel in der
Einstellung zu Menschen mit Behinderung darstellt. "Der Konvention
liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, indem diese
keineswegs von vorneherein negativ gesehen, sondern als normaler
Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft
ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher
kultureller Bereicherung wertgeschätzt wird", so der
Menschenrechtsexperte. Gleichzeitig sei in der Definition von
Behinderung auf die sozialen Problemlagen verwiesen, unter denen
Menschen mit Behinderung leiden. Bielefeldt betont, dass das Problem
dabei nicht in den betroffenen Menschen verortet wird, sondern im
ausgrenzenden und diskriminierenden Umfeld.

Bielefeldt verweist darüber hinaus darauf, dass die Konvention die
freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung
einfordert. Er unterstreicht, dass Autonomie und Inklusion in der
Konvention nicht als Gegensätze gedacht werden, sondern als
unauflöslich miteinander verbunden. Die Konvention zielt somit auf
ein selbstbestimmtes Leben in sozialen Bezügen ab, auf ein
"Empowerment" von Menschen mit Behinderung.

Das Besondere sei zudem, so der Menschenrechtsexperte, dass die
Vertragsstaaten über die Umsetzung der Konvention nicht nur alle vier
Jahre an einen UN-Sachverständigenausschuss berichten müssen, sondern
auch auf nationaler Ebene einen Monitoringmechanismus zur
systematische Überwachung vor Ort einrichten sollen.

Der Ratifizierungsprozess der Menschenrechtskonvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen beginnt am 30. März 2007. Das
Deutsche Institut für Menschenrechte empfahl der Bundesregierung, die
Konvention zügig und vorbehaltlos zu ratifizieren. Weltweit leben
rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.

Heiner Bielefeldt: Zum Innovationspotenzial der
UN-Behindertenkonvention". Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4

als PDF zum Download
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=169

Der Konventionstext im Wortlaut:
http://www.un.org/disabilities/convention/index.shtml

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Tamara Nierstenhöfer
Telefon (030) 259 359 13 Mobil 0176 - 2317 9700
Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de


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