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Lausitzer Rundschau: Schäuble will entführte Flugzeuge abschießen lassen Leben gegen Leben?

Geschrieben am 02-01-2007

Cottbus (ots) - Im Mai hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht
das Luftsicherheitsgesetz gekippt. Der Staat darf nicht über das
Leben Unschuldiger verfügen. Er darf eine von Terroristen entführte
Verkehrsmaschine nicht abschießen, auch wenn damit ein schwerer
Anschlag verübt werden soll. Deutschlands oberste Richter haben damit
einen moralischen Grenzstein gesetzt.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble versucht jetzt ihn zu umgehen,
indem er den terroristischen Angriff als Verteidigungsfall definieren
will, damit die Bundeswehr zum Einsatz kommen darf. "Sonstige
Angriffe auf die Grundlagen des Gemeinwesens" soll die Formulierung
im Grundgesetz lauten. Sofern damit ein Flugzeug gemeint sein sollte,
in dem nur Attentäter sitzen, wäre das in Ordnung. Aber wann kommt
das vor und wer weiß sicher, dass es so ist? Die Formulierung ist
unscharf. Letztlich unterstellt sie das Recht auf Leben der
Lageanalyse der Militärs. Und sie verwischt außerdem die bestehende
Trennung von Polizei und Armee im Innern bis zur Unkenntlichkeit.
Den für die innere Sicherheit des Landes zuständigen Politiker treibt
die fürchterliche Frage an, vor der jeder Entscheidungsträger in
einer solchen Situation steht - Leben gegen Leben? Doch schon wer
sich dieser Fragestellung unterwirft, hat verloren.
Der Terrorismus ist mit herkömmlichen Mitteln bei Konzentration aller
Kräfte beherrschbar. Es bleibt aber ein Restrisiko. Mit ihm zu leben
ist jedoch besser, als mit einer Anpassung unseres Grundgesetzes an
die Gesetze jener, denen das Leben nichts wert ist.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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