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Bleser: Sozialversicherungspflicht polnischer Arbeitskräfte unbürokratisch regeln

Geschrieben am 14-03-2006

Berlin (ots) - Zu den laufenden Verhandlungen im Zusammenhang mit
dem Einsatz polnischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser
MdB:

Die polnische Regierung sollte bei der Regelung des Melde- und
Zulassungsverfahrens sowie bei der Abwicklung der
Sozialversicherungspflicht von ihrer starren Haltung Abstand nehmen.
Es gilt, kurzfristig für die deutschen Betriebe ein möglichst
unbürokratisches Verfahren mit einfachen Pauschalsätzen zu
entwickeln. Es kann nicht sein, dass sich die deutschen
Betriebsleiter neben der Belastung durch die Sozialabgaben an den
polnischen Staat auch noch mit den zuständigen Stellen in Polen
auseinandersetzen müssen.

In den laufenden Verhandlungen mit den Vertretern der polnischen
Behörden muss auf eine Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge
hingewirkt werden. Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
muss an eine zentrale Stelle in Deutschland erfolgen, in deren Hand
dann die Weiterleitung an die zuständigen Stellen in Polen liegen
muss. Alles andere ist in Zeiten geforderter
Entbürokratisierungsmaßnahmen nicht zu vermitteln.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die polnische Seite endlich den
Realitäten des Marktes stellen würde wie das Bundesarbeitsministerium
bzw. die Bundesagentur für Arbeit in den Fragen der
Eckpunkteregelung. Nachdem sich in den ersten Wochen seit
In-Kraft-Treten der Regelung Probleme bei der Umsetzung deutlich
abgezeichnet haben, haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das
Bundesarbeitsministerium auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
darauf verständigt, dass die Bundesagentur für Arbeit bei bestimmten
Fallgestaltungen durch eine flexible Anwendung der Eckpunkteregelung
für praxisgerechte Lösungen sorgt. Dies gilt z.B. bei der Übernahme
von Anbauflächen eines anderen Betriebes oder bei betriebsinternen
Erweiterungen der Anbauflächen von personalintensiven Sonderkulturen.
Die Härtefallregelung kommt aber auch dann zum Einsatz, wenn sich
aufgrund einer niedrigen regionalen Arbeitslosenquote die Erfüllung
der Quote durch inländische Arbeitskräfte nicht erfüllen lässt.

Auch wenn angesichts der Arbeitsmarktlage jeder Versuch
unternommen werden sollte, inländische Arbeitslose in
Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln, hat sich jedoch gezeigt,
dass sich der Bereich der landwirtschaftlichen Sonderkulturen nicht
als Versuchsfeld des Bundesarbeitsministeriums eignet.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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