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Urteil dokumentiert Diskriminierung behinderter Kinder in Hartz IV / Paritätischer fordert umgehende Reform

Geschrieben am 06-05-2010

Berlin (ots) - Als weiteren Beleg für die Realitätsferne von Hartz
IV bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das Urteil des
Bundessozialgerichts zu den Mehrbedarfen behinderter Kinder. Der
Verband fordert die Bundesregierung auf, das Urteil zum Anlass für
eine Totalrevision der Bedarfsermittlung bei Hartz IV zu nehmen.

"Das Urteil zeigt auf tragische Weise, wie menschen- und
alltagsfern Hartz IV ist. Die Feststellung, dass ein sechsjähriges
Kind, das auf Grund seiner Behinderung nicht einmal laufen kann,
keinen Mehrbedarf habe, mag juristisch korrekt sein, politisch ist
dies ein Armutszeugnis", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich
Schneider. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention habe das Urteil besondere Brisanz.
"Alle Bemühungen zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen
werden ins Leere laufen, so lange Diskriminierungen in dieser Form
per Gesetz festgeschrieben sind. Es kann nicht angehen, dass
behinderte Kinder in solch offensichtlicher Weise ausgegrenzt werden,
nur weil Hartz IV pauschal alles und jeden über einen Kamm scheren
will", so Schneider.

Der Verband fordert eine Totalrevision von Hartz IV. Die Frage der
Erhebung und Berechnung der Bedarfe müsse vom Kopf auf die Füße
gestellt werden. "Die aktuelle Bedarfserhebung lässt jeglichen
gesunden Menschenverstand vermissen. Es ist Zeit, dass die Politik
sich ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, wie man mit Hartz IV
auch individuellen Notlagen gerecht werden kann. Es ist ihre
verfassungsmäßige Pflicht, allen Menschen in unserem Land ein Leben
in Würde und ein Mindestmaß an Teilhabe zu gewährleisten", mahnt
Schneider. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil im
Februar klare Prioritäten vorgegeben. Der Verband empfiehlt die
Einsetzung eines unabhängigen Expertenrates und fordert, das
Existenzminimum zukünftig regelmäßig durch den Bundestag beschließen
zu lassen.

Das Bundessozialgericht wies die Klage eines sechsjährigen
behinderten Jungend zurück. Der Behinderten-Mehrbedarf stehe
ausschließlich Erwachsenen und Jugendlichen über 15 Jahren zu.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,Tel.030/24636305


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