| | | Geschrieben am 16-02-2010 Die Liebe in den Zeiten des Internets / Wie dubiose Online-Seiten die Sehnsucht von Millionen Singles zu Geld machen
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 Hamburg (ots) - In Deutschland leben über elf Millionen Singles.
 Die wenigsten davon haben sich bewusst für diese Lebensform
 entschieden. Die Mehrzahl von ihnen ist deswegen ständig auf der
 Suche nach dem richtigen Partner. Der Wunsch vieler Menschen nach
 Nähe und Geborgenheit macht sie aber auch zu leichten Opfern für
 findige Geschäftemacher - und das Internet ist die perfekte Plattform
 dafür. Immer mehr Online-Singlebörsen versprechen das Ende der
 Einsamkeit. Doch statt Liebesbriefe flattern am Ende astronomische
 Rechnungen ins Haus. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard
 zeigt die Tricks der Websitebetreiber und informiert, wie man sich
 dagegen wehren kann.
 
 Trick 1: Vollmundige Versprechungen
 
 Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Das gilt
 leider nur selten für Beziehungen zwischen Mann und Frau. Für
 Betreiber kommerzieller Websites dagegen schon. Wer auf seiner
 Startseite mit Tausenden flirtwilliger Frauen wirbt, muss diese auch
 in seiner Kartei haben. Wird es dagegen nichts mit den "Singles in
 Deiner Umgebung" weil sich nach der kostenpflichtigen Anmeldung nur
 einsame Männer tummeln, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.
 Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung des Hamburger
 Rechtsschutzversicherers Advocard, erklärt, warum: "Werbeaussagen auf
 Singlebörsen sind Teil des Leistungskatalogs, wenn dem nicht in den
 AGBs ausdrücklich widersprochen wird. Werden die versprochenen
 Leistungen nur zum Teil oder gar nicht erbracht, kann der Kunde den
 Vertrag fristlos kündigen und sein Geld zurückverlangen. Umso
 wichtiger ist es, vor Abschluss jedes Vertrages - gerade im Internet
 - besonders aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
 lesen."
 
 Trick 2: Abo-Fallen im Kleingedruckten
 
 In den AGBs lauert häufig noch manch andere böse Überraschung in
 Form von Zusatzkosten, langen Vertragslaufzeiten und kaum
 einzuhaltenden Kündigungsfristen. Wer sich darüber freut, auf einer
 Online-Partnerbörse erst einmal zwei Wochen kostenlos testflirten zu
 können, übersieht leicht den dezenten Hinweis in den
 Geschäftsbedingungen, dass die Testphase schon nach drei Tagen wieder
 gekündigt werden muss, weil sie sonst automatisch in einen
 Ein-Jahres-Vertrag übergeht. Gerade dieser Hinweis ist häufig nicht
 leicht zu finden und geschickt in den AGB´s versteckt. Rechtlich ist
 es zulässig, dass ein Testabonnement automatisch verlängert wird. Es
 muss allerdings immer gewährleistet sein, dass der Kunde beim Beginn
 der Testphase erkennen kann, wie, wo und wie lange er die
 Testmitgliedschaft noch abbrechen kann und welche Kosten andernfalls
 auf ihn zukommen. Unterlässt der Anbieter diese Aufklärung, kann der
 Kunde jederzeit den Vertrag widerrufen und muss eventuellen
 Forderungen des Betreibers auch nicht nachkommen.
 
 Trick 3: Der Flirt-Agent
 
 Nach der lästigen Anmeldung auf einer Partnerbörse beginnt endlich
 der Flirtspaß. Schnell werden Kontakte geknüpft und erste Erfahrungen
 gesammelt - leider oft viele schlechte. Sogenannte "Animateure",
 Mitarbeiter des Betreibers, bauen Kontakte zu Neukunden auf, um sie
 "bei der Stange" zu halten. Sie benutzen falsche Identitäten,
 erschleichen sich das Vertrauen der Partnersuchenden und wecken
 falsche Hoffnungen. Ein arglistiger  Trick. So sieht das auch der
 Gesetzgeber. Deswegen sind derartige Machenschaften illegal. Dazu die
 Advocard-Juristin Anja-Mareen Knoop: "Sinn und Zweck einer
 Singlebörse ist es, Kontakt zwischen "echten" Personen herzustellen.
 Wer eine Singlebörse benutzt und dafür bezahlt, darf nicht mit
 virtuellen Gesprächspartnern hinters Licht geführt werden. Selbst
 wenn der Einsatz von "Animateuren" in den AGBs versteckt wird, ist er
 illegal." Jeder Kunde, der mit der Zeit feststellt, dass mit der
 neuen Bekanntschaft im Netz offensichtlich etwas nicht stimmt, etwa
 weil sie den Wunsch nach einem persönlichen Treffen immer wieder
 ablehnt und dafür ständig kostenpflichtige SMS-Dienste oder teure
 Telefon-Flirtlines vorschlägt, kann den bestehenden Vertrag sofort
 kündigen und sein Geld zurückverlangen. In vielen Fällen kann auch
 Schadenersatz geltend gemacht werden. " Wer sich von seinem Anbieter
 betrogen fühlt, sollte sich auf jeden Fall wehren und eine
 Strafanzeige stellen, so die Juristin."
 
 Originaltext:         Advocard Rechtsschutzversicherung AG
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2
 
 Pressekontakt:
 Advocard Rechtsschutzversicherung AG
 Sonja Frahm
 Heidenkampsweg 81
 20097 Hamburg
 Tel.:   +49 40/2373 1279
 E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
 
 Serviceplan Brand PR
 Bernhard Fuchs
 Haus der Kommunikation
 80250 München
 Tel.:   +49 89/2050 4158
 E-Mail: b.fuchs@brandpr.de
 
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