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Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Oberlandesgericht kippt Videobeweis Überwachungsstaat JÜRGEN JUCHTMANN

Geschrieben am 03-12-2009

Bielefeld (ots) - Auch wenn wir es kaum wahrnehmen, die visuelle
Überwachung des öffentlichen Raumes ist fast schon lückenlos.
Videokameras in und vor Kaufhäusern, an den Ausfallstraßen, in
Tunnels, auf Bahnhöfen und Flughäfen überwachen den Bürger auf
Schritt und Tritt. Manchmal wird damit sogar ein böser Bube
überführt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt die dauerhafte
Videoüberwachung von Autobahnen als verfassungswidrig erklärt. Das
mag man angesichts vielfältiger Horrorgeschichten über Drängler und
Raser bedauern. Aber das Gericht stellt damit keinen Freibrief für
die Asozialen der Autobahn aus. Vielmehr gibt es dem grundgesetzlich
verbrieften Persönlichkeitsrecht Priorität vor dem Anspruch des
Staates, Straftäter zu verfolgen, Bußgeld zu kassieren. Und das ist
auch gut so.
Es ist allerdings damit zu rechnen, dass über kurz oder lang eine
gesetzliche Grundlage für die Dauerüberwachung - nicht nur auf
Schnellstraßen - geschaffen wird.
Verdeckt erfolgt schon heute von den Mautbrücken für Lkw aus eine
Komplett-erfassung des fließenden Verkehrs. Der Überwachungsstaat ist
nicht mehr fern.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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