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Rheinische Post: Recht und Pflicht

Geschrieben am 03-12-2009

Düsseldorf (ots) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg macht neuerdings stark auf sich aufmerksam: vor kurzem
durch eine kulturwidrige Entscheidung gegen Kruzifixe in staatlichen
Einrichten auf dem Alten Kontinent. Nun folgt ein Urteil, das Vätern,
die nie mit der Mutter ihres Kindes verheiratet waren, auf die
Sorgerechts-Sprünge hilft. Hoffentlich verhilft die Entscheidung,
wenn sie denn in deutsches Recht gegossen wird, ledigen Vätern auch
zu mehr Verantwortungs-Einsicht. Wer mehr (Sorge-)Rechte erhält,
sollte auch mehr Sorge-Pflichten wahrnehmen.
Der in Straßburg nachvollziehbar siegreiche Beschwerdeführer ist
offenbar ein sorgender, ein sich sorgender und ein diskriminierter
Vater ohne Trauschein. Ob er wirklich eine Mehrheit von Single-Vätern
repräsentiert, die mehr sein wollen als Erzeuger, wird und muss eine
Studie über die Lebenswirklichkeit in dem labilen Geflecht
Ex-Freundin-Ex-Freund-Elternschaft erhellen. Am wichtigsten bleibt
die Frage, was dem nichtehelichen Kind nützt. In der Mehrzahl der
Fälle dürfte es die rechtlich gesicherte Bindung an einen Elternteil
sein. So wäre es vernünftig, wenn der Gesetzgeber im Lichte des
Urteils eine Neuregelung vornähme, die nicht generell ist, sondern
Einzelfall-Gerechtigkeit möglich macht.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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