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Christian von Boetticher und Tobias Koch zur HSH-Vorstandsvergütung: Kopper setzt den Garantievertrag aus Zeiten der schwarz/roten Koalition um

Geschrieben am 02-12-2009

Kiel (ots) - Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im
Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, und
der finanzpolitische Sprecher Tobias Koch haben die Oppositionskritik
am heute (2. Dezember) vom HSH-Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar
Kopper vorgestellten Vergütungsmodell zurück gewiesen:

"Wenn neue Vorstände es schaffen, jetzt den Karren aus dem Dreck
zu ziehen, dann sollen diese im Erfolgsfall auch an dem Erfolg
teilhaben können. Die Möglichkeit einer solchen Regelung haben in
Schleswig-Holstein CDU und SPD noch in der letzten Legislaturperiode
durch den Abschluss des Garantievertrages mit Hamburg gemeinsam auf
den Weg gebracht", erklärte von Boetticher in Kiel.

Vor diesem Hintergrund seien insbesondere die heutigen Äußerungen
des schleswig-holsteinischen Oppositionsführers und
SPD-Landesvorsitzenden Stegner schlicht falsch!

Die Protokolle der Finanzausschusssitzungen der letzten
Legislaturperiode bewiesen die Scheinheiligkeit der Kritik. "Kopper
setzt jetzt die seit langem bekannten Regelungen des
Garantievertrages um - nicht mehr, und auch nicht weniger", erklärte
der Finanzpolitiker Koch. Für Schleswig-Holstein und Hamburg sei
entscheidend, dass die Bank durch am langfristigen Erfolg orientierte
Vorstände aus der Krise geführt werde. In diesem Geist sei auch der
Garantievertrag geschlossen worden.

Von Boetticher: "Die Formulierungen des Garantievertrages sind im
Bezug auf die Vergütungen der Vorstände eindeutig. Sie waren nie ein
Geheimnis. Wer heute anderes behauptet, versucht mit billigem
Populismus zu punkten."

Der Finanzpolitiker Koch zitierte aus dem Protokoll des
Finanzausschusses vom 04. Juni 2009. Damals habe der
Ausschussvorsitzende Günter Neugebauer (SPD) berichtet, dass der
Ausschuss "in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig zu dem Ergebnis
gelangt sei, dass die Erwartungen des Landtags an den Garantievertrag
erfüllt werden."

Koch weiter"Bereits damals hat Finanzminister Rainer Wiegard offen
erklärt, das Festgehalt der Vorstandsmitglieder sei auf maximal
500.000 Euro begrenzt, solange die Bank nicht dividendenfähig sei."
Die Gesamtvergütung sei entsprechend der Resolution am langfristigen
Erfolg der Bank auszurichten.

Auch in der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 03.
September 2009 sei ausgeführt worden, dass Vereinbarungen zur
Altersversorgung ebenso wenig von der 500.000 Euro - Grenze umfasst
seien, wie beispielsweise die Gestellung eines Dienstwagens. Dem
entspreche das heute vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper
vorgestellte Vergütungsmodell.

Eine Chronologie der zitierten und weiterer Beschlüsse zur
Managervergütung bei der HSH-Nordbank finden Sie auf der Homepage der
CDU-Landtagsfraktion unter http://www.cdu.ltsh.de/content/aktuelles/v
eranstaltungen/chronologiehsh3.pdf

Originaltext: CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75826
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75826.rss2

Pressekontakt:
Dirk Hundertmark
Pressesprecher
0431-9881440
dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de


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