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Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Kirchen / Ladenöffnungszeiten / Urteil

Geschrieben am 01-12-2009

Osnabrück (ots) - Erfreuliches Urteil

Zunehmend wurde der Sonntag als arbeitsfreier Tag in den
vergangenen Jahren von einigen Ländern ausgehöhlt - besonders extrem
vom Berliner Senat. Nun hat das Verfassungsgericht ein erfreulich
klares Urteil zum Erhalt dieses gemeinsamen Ruhetages gefällt. Der
Schutz des Sonntags im Grundgesetz, so betonen die Karlsruher Richter
ausdrücklich, betrifft zwar auch religiöse Belange wie den Kirchgang,
er geht aber weit darüber hinaus.

Ein Sonntag mit geschlossenen Läden - das nutzt vielen gestressten
Verkäuferinnen, Amateursportlern, Freundeskreisen und vor allem
vielen Familien, die sonst zerrissen wären. Für sie wäre die
Sieben-Tage-Öffnung von Geschäften alles andere als ein Fortschritt.
Und die wirtschaftlichen Auswirkungen? Gemach. Wer unbedingt auf
Christmas-Shopping und Kaufen als Erlebnis Wert legt, braucht dazu
nicht zwingend den Sonntag. Und einen angeblichen Untergang des
Einzelhandels beklagen nach der aktuellen Entscheidung nicht einmal
dessen Verbandsvertreter.

Peinlich ist die erneute juristische Nachhilfe für den Berliner
Senat. Aber das Urteil signalisiert auch anderen Bundesländern, ihre
Regelungen bald zu überprüfen. Denn in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Brandenburg sind sämtliche vier Adventssonntage derzeit ebenfalls für
den Handel freigegeben.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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