| | | Geschrieben am 13-11-2009 EANS-Adhoc: Austrian Airlines AG / Hinweisbekanntmachung (gemäß § 3 Abs 4 GesAusG) und Einladung zu der am Mittwoch, den 16. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Austria Center  Vienna, Saal E, 1220 Wien, Bru
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 Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
 europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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 13.11.2009
 
 Hinweisbekanntmachung (gemäß § 3 Abs 4 GesAusG) und Einladung zu der
 am Mittwoch, den 16. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Austria Center
 Vienna, Saal E, 1220 Wien, Bruno Kreisky Platz 1, stattfindenden
 
 
 außerordentlichen Hauptversammlung
 der
 Austrian Airlines AG
 
 mit folgender Tagesordnung:
 
 
 Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre  gemäß
 § 1  Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG), das heißt über
 die Übertragung  deren Aktien der Austrian Airlines  AG  auf  den
 Hauptgesellschafter  Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH  gegen
 Gewährung  einer  gemäß  GesAusG  angemessenen Barabfindung.
 
 Der  Vorstand  schlägt  auf  Verlangen   der   Hauptaktionärin
 Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH vor, folgenden Beschluss zu
 fassen:
 
 "Die Aktien aller von  der  Hauptaktionärin  ÖLH  Österreichische
 Luftverkehrs- Holding-GmbH,  mit  dem  Sitz   in   Wien,
 eingetragen   im   Firmenbuch   des Handelsgerichts Wien zu  FN
 296310  a,  verschiedenen  Aktionäre  der  Austrian Airlines AG
 werden  gemäß  §  1  GesAusG  gegen  Gewährung  einer  angemessenen
 Barabfindung auf die Hauptaktionärin ÖLH  Österreichische
 Luftverkehrs-Holding- GmbH übertragen. Die Hauptaktionärin zahlt  den
 Minderheitsaktionären  kosten-, provisions- und spesenfrei eine
 Barabfindung  in  der  Höhe  von  EUR  0,50  pro Stückaktie der
 Austrian Airlines AG. Die Barabfindung ist zwei Monate  nach  dem Tag
 fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10  UGB  als
 bekannt gemacht gilt und ist ab dem  der  Beschlussfassung  durch
 die  Hauptversammlung folgenden Tag mit  jährlich  zwei
 Prozentpunkten  über  dem  jeweils  geltenden Basiszinssatz zu
 verzinsen."
 
 Unterlagen:
 
 Es wird darauf hingewiesen, dass folgende  Unterlagen am Sitz  der
 Gesellschaft und an  der  Geschäftsanschrift  Office  Park  2,  1300
 Wien,  Flughafen  Wien- Schwechat, aufliegen und zudem über die
 Internetseite  der  Gesellschaft  unter
 
 
 http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/partner/   kostenlos    abgerufen
 werden können:
 
 - die Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 106 AktG;
 - der Entwurf des Beschlussantrages über den Gesellschafterausschluss;
 - der gemeinsame Bericht des Vorstandes der Austrian  Airlines  AG  und  der
 Hauptgesellschafterin gemäß § 3 Abs 1 GesAusG vom 29.  Oktober  2009  samt
 Anlagen;
 - der Prüfbericht des Aufsichtsrates der Austrian Airlines AG gemäß § 3  Abs
 3 GesAusG vom 11. November 2009;
 - die Unternehmensbewertung vom 23. Oktober 2009 der Austrian  Airlines  AG,
 die vom Vorstand der Austrian Airlines  AG  und  der  ÖLH  Österreichische
 Luftverkehrs-Holding-GmbH vorgenommen wurde, auf der die  Beurteilung  der
 Angemessenheit der Barabfindung beruht;
 - der Prüfbericht der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich
 bestelltem  sachverständigen  Prüfer  gemäß  §  3  Abs  2   GesAusG,   vom
 30.10.2009;
 - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Austrian  Airlines  AG  für  die
 letzten drei Geschäftsjahre, das sind die Geschäftsjahre  2006,  2007  und
 2008;
 -  die  Konzernabschlüsse   und   Konzernlageberichte   der   letzten   drei
 Geschäftsjahre, das sind die Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008; sowie
 - Formulare für die  Erteilung  und  den  Widerruf  der  Vollmacht  für  die
 Hauptversammlung.
 
 
 Jeder Aktionär hat das Recht auf Einsicht.
 
 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
 Aktionärsrechte  sind gemäß § 111 AktG nur jene Aktionäre berechtigt,
 die zum Nachweisstichtag am  06. Dezember  2009  im  Besitz   von
 Aktien   unserer   Gesellschaft   sind.   Bei depotverwahrten Aktien
 ist eine Depotbestätigung in  deutscher  oder  englischer Sprache
 gemäß § 10a AktG vorzuweisen, die  unserer  Gesellschaft  spätestens
 am 11. Dezember 2009 zugehen muss und zum Zeitpunkt des  Zugangs
 nicht  älter  als sieben Tage sein darf. Bei nicht-depotverwahrten
 Aktien  ist  eine  schriftliche Bestätigung eines Notars bis
 spätestens  11.  Dezember  2009  der  Gesellschaft vorzulegen.
 
 Die Übermittlung der Depotbestätigungen  über  ein  international
 verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
 Kreditinstitute  wird  gem.  §  262 Abs 20  AktG  ausgeschlossen.
 Die  Bestätigungen  dürfen  daher  ausschließlich entweder per email
 an generalsekretariat@austrian.com oder per Fax an +43  51766 511201
 oder per Post an Austrian Airlines AG,  Generalsekretariat,  Office
 Park 2, 1300 Wien-Flughafen geschickt werden.
 
 Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
 
 Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
 Grundkapitals erreichen,  schriftlich  verlangen,  dass  Punkte  auf
 die   Tagesordnung   der Hauptversammlung  gesetzt  und  bekannt
 gemacht   werden.   Jedem   beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
 Beschlussvorschlag samt  Begründung  beiliegen.  Die Antragsteller
 müssen seit mindestens drei  Monaten  vor  Antragstellung  Inhaber
 der  Aktien  gewesen  sein.  Ein  derartiges  Verlangen  muss  der
 Gesellschaft spätestens am 27.11.2009 zugehen.
 
 Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
 Grundkapitals erreichen,  der  Gesellschaft  zu  jedem  Punkt  der
 Tagesordnung  in  Textform Vorschläge  zur  Beschlussfassung
 übermitteln   und   verlangen,   dass   diese Vorschläge   zusammen
 mit   den   Namen   der   betroffenen   Aktionäre,   der
 anzuschließenden Begründung und einer allfälligen  Stellungnahme  des
 Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der  Internetseite  der
 Gesellschaft  zugänglich gemacht  werden.  Das  Verlangen  ist
 beachtlich,  wenn  es  der   Gesellschaft spätestens am 04.12.2009
 zugeht.
 
 Die  entsprechenden   Verlangen   und   die   Beschlussvorschläge
 können   der Gesellschaft  auch  per  Telefax  an  +43  51766  511201
 oder  per   email   an generalsekretariat@austrian.com übermittelt
 werden.
 
 Gemäß § 118 AktG ist  jedem  Aktionär  auf  Verlangen  in  der
 Hauptversammlung Auskunft  über  Angelegenheiten  der  Gesellschaft
 zu  geben,  soweit  sie  zur sachgemäßen  Beurteilung  eines
 Tagesordnungspunkts   erforderlich   ist.   Die Auskunftspflicht
 erstreckt sich auch  auf  die  rechtlichen  und  geschäftlichen
 Beziehungen der Gesellschaft zu  einem  verbundenen  Unternehmen.
 Die  Auskunft darf  verweigert  werden,  soweit  sie   nach
 vernünftiger   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
 Unternehmen  oder  einem  verbundenen  Unternehmen einen erheblichen
 Nachteil zuzufügen, oder ihre  Erteilung  strafbar  wäre.  Die
 Auskunft darf auch verweigert werden,  soweit  sie  auf  der
 Internetseite  der Gesellschaft in Form von Frage und  Antwort  über
 mindestens  sieben  Tage  vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
 zugänglich war.
 
 Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten  gemäß  §§  10a,
 108,  109, 110,  111,  113,  114  und  118  AktG   sind  auf  der
 Internetseite   unserer
 
 
 Gesellschaft  http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/General+Meeting  zu
 finden.
 
 Aufgrund     der     Änderungen      des      Aktiengesetzes      durch      das
 Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 finden die  Bestimmungen  der  Satzung  unserer
 Gesellschaft über die Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der  Aktien
 für die Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an  der  Hauptversammlung
 
 
 keine Anwendung.
 
 Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1  BörseG  geben  wir  bekannt,
 dass  das Grundkapital der Gesellschaft in 88.134.724  auf  Inhaber
 lautende  Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine
 Stimme. Der  Gesellschaft  stehen  aus eigenen  Aktien  keine
 Stimmrechte  zu.   Derzeit   können   daher   85.095.022 Stimmrechte
 ausgeübt werden.
 
 Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an  dieser  Hauptversammlung
 berechtigt  ist, hat   das   Recht,   eine   natürliche    oder
 juristische    Person    durch
 
 
 Vollmachtserteilung in Textform zum Vertreter zu bestellen.  Für  die  Erteilung
 der Vollmacht kann das Formular verwendet  werden,  das  auf  der  Internetseite
 unserer                            Gesellschaft                            unter
 http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/General+Meeting/        kostenlos
 abrufbar  ist.  Die  Vollmacht  bzw.  deren  Widerruf  kann  entweder   in   der
 Hauptversammlung bis vor Beginn der Abstimmung übergeben oder  vorab  per  email
 
 
 an generalsekretariat@austrian.com oder per Fax an +43 51766 511201
 (in  beiden Fällen Einlangen bis  15  Minuten  vor  Beginn  der
 Abstimmung)  oder  bis  15. Dezember 2009, 18 Uhr MEZ per Post an
 Austrian Airlines AG,  Generalsekretariat, Office Park 2, 1300
 Wien-Flughafen gesendet werden.
 
 Wir  bitten  Aktionäre  und   Aktionärsvertreter   in   ihrer
 Zeitplanung   zu berücksichtigen, dass im Eingangsbereich
 Sicherheitskontrollen  (Metalldetektor, Taschenkontrolle) stattfinden
 werden. Der Einlass zur Behebung  der  Stimmkarten beginnt um 9:30
 Uhr. Wir weisen darauf hin,  dass  es  wegen  Kosteneinsparungen bei
 dieser außerordentlichen Hauptversammlung kein Catering geben wird.
 
 Wien, am 13. November 2009  Der Vorstand auf Ersuchen der
 Hauptaktionärin
 
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
 --------------------------------------------------------------------------------
 
 
 ots Originaltext: Austrian Airlines
 Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
 
 Rückfragehinweis:
 
 Austrian Airlines AG
 
 Corporate Communications
 
 Martin Hehemann
 
 Tel.: 05 1766-11231
 
 
 
 Investor Relations
 
 Thomas Krammer
 
 Tel.: 05 1766-13311
 
 Branche: Luftverkehr
 ISIN:    AT0000620158
 WKN:     875224
 Index:   WBI, Prime.market
 Börsen:  Wien / Amtlicher Handel
 
 
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