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LVZ: Bundeswehrverband fordert nach dem Fall des Oberst Klein ein zuständiges Bundesgericht / Fälle von Befehlsverweigerung denkbar

Geschrieben am 06-11-2009

Leipzig (ots) - Der Deutsche Bundeswehrverband hält es ?nicht für
abwegig?, dass es in Folge der Debatte um strafrechtliche
Konsequenzen für militärisch sinnvolles Verhalten von Soldaten im
Auslandseinsatz, beispielsweise in Afghanistan, auch zu
Befehlsverweigerung im Einsatz kommen könnte. Gegenüber der
?Leipziger Volkszeitung? (Sonnabend-Ausgabe) meinte Verbandschef
Oberst Ulrich Kirsch: ?Ich halte einen solchen Gedanken nicht für
abwegig. Jeder, der in einer ähnlichen Lage sein wird wie Oberst
Klein, steht vor der Frage: Was wartet zu Hause auf mich? Habe ich
den Staatsanwalt schon hinter mir sitzen? Das wird sich für die
konkrete Entscheidung vor Ort mit Sicherheit ungünstig auswirken.?
Der Bundeswehr-Oberst Klein ist wegen eines umstrittenen
Einsatzbefehls zum Luftangriff bei Kundus zum Gegenstand auch
juristischer Ermittlungen in der Bundesrepublik geworden.
Angesichts der Dauer-Belastung bei den Einsätzen zeigte sich Oberst
Kirsch sicher, dass der Bundesverteidigungsminister und der
Generalinspekteur ?um die Belastung der Frauen und Männer im Einsatz?
genau bescheid wüssten. ?Ob das in der Justiz so angekommen ist
versehe ich mit einem dicken Fragezeichen. Aus einem früheren Fall
wissen wir, dass Polizeikontrollen in Deutschland eben nicht mit
einem Kontrollpunkt bei Kundus zu vergleichen sind?, meinte Kirsch.
?Der Bundeswehrverband verlangt deshalb für derartige Fälle ein
Bundesgericht und Ermittlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn es um das
Völkerstrafrecht geht.?

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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