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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers

Geschrieben am 13-10-2009

Berlin (ots) - NRW-Ministerpräsident Rüttgers muss CO2-Emissionen
seines Dienstwagens veröffentlichen, urteilt das Verwaltungsgericht
Düsseldorf - das Urteil bestätigt den Anspruch gegenüber
Spitzenpolitikern auf Herausgabe von Umweltdaten -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch gibt sich zuversichtlich:
"Ministerpräsidenten und Landesminister werden zukünftig
klimaverträglichere Dienstwagen anschaffen"

Einen klaren Sieg für die Informationsrechte der Bürger hat die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
errungen. Das Gericht hat Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU)
verurteilt, Höchstgeschwindigkeit, CO2-Emissionen, den Modellnamen
und den Namen des Fahrzeugtyps seines - bezogen auf den
Kohlendioxidausstoß - emissionsstärksten Dienstwagens mitzuteilen.

Das Urteil basiert auf dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem
Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).
Da der Anspruch nach dem IFG NRW nur von natürlichen Personen und
nicht unmittelbar von Verbänden geltend gemacht werden kann, trat der
Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, als Kläger auf. "Das
Gericht bestätigt den Rechtsanspruch auf Mitteilung umweltrelevanter
Daten und zwar bundesweit", sagte Jürgen Resch. "Mit diesem Urteil
wird Klimaschutz transparent, denn nun können sich weder die
Bundesminister noch die Ministerpräsidenten und Minister in den
Ländern davor drücken, den Spritverbrauch und den CO2-Ausstoß ihrer
Dienstkarossen zu veröffentlichen. Wir sind gespannt", so Resch
weiter, "ob Jürgen Rüttgers Einsicht zeige und nun die Daten bekannt
gebe oder ob er in die Berufung gehe und als Klima-Betonkopf mit
einer übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden
Landtagswahlkampf brettern werde".

Die DUH hatte im August 2008 gegen die fortwährende Missachtung
des UIG und des IFG NRW durch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Zuvor hatte die
DUH mehrfach um die Herausgabe der Informationen der aktuellen
Dienstwagen von Rüttgers gebeten. Die Staatskanzlei in Düsseldorf
lehnte dies jedoch rundweg ab und erwies sich als ausgesprochen
phanta¬sievoll in der Begründung ihrer Verweigerung. Wiederholt
teilte die NRW-Regierung mit, dass es die Sicherheit "bedeutsamer
Schutzgüter" - gemeint ist: Ministerpräsident Jürgen Rüttgers - nicht
erlaube, die Informationen herauszugeben. Selbst die Mitteilung des
benutzten Fahrzeugtyps und der Fahrzeugmodelle könne nicht erfolgen,
da die Bekanntgabe "die Gefährdungslage erhöhen würde, indem es die
Identifikation der Dienstwagen des Ministerpräsidenten erleichterte".

Die Ministerpräsidenten der zwölf anderen Bundesländer, die die
Daten über Dienstwagen ebenfalls zurückhalten, können sich jetzt auf
die Herausgabe der umweltrelevanten Informationen einstellen. "Das
Schweigen der Länder ist klar rechtswidrig", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch und kündigte eine erneute Umfrage an.
"Wir werden die Politiker solange mit ihrem klimaschädigenden
Verhalten vorführen, bis sie nicht mehr mit ihren seitens der
Autoindustrie hoch subventionierten Klimakiller-Werbefahrzeugen durch
die Tagesschau fahren", sagte Resch. Minister und andere hochrangige
Politiker hätten nun mal eine Vorbildfunktion und die könnten sie nur
dann ausfüllen, wenn sie spritsparende und klimafreundliche Autos als
Dienstwagen nutzten.

"Die Informationsfreiheit ist mittlerweile ein Bürgerrecht. Dieses
kann nur aus sehr schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden. Das
Verfahren gegen Herrn Rüttgers hat gezeigt, das vorgeschobene Gründe
dazu nicht taugen", sagte Dr. Remo Klinger von der Berliner Kanzlei
Geulen & Klinger, die die Klage für die DUH geführt hat. Das Urteil
des VG Düsseldorf (Az 26 K 5707/08 - nicht rechtskräftig) lässt sich
laut Klinger auf alle Bundesminister übertragen, da hier das
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt. Im Hinblick auf das
Treibhausgas CO2 gilt es auch für alle Landespolitiker, da diese
Information unter das jeweilige Umweltinformationsgesetz des Landes
fällt.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728-0, klinger@geulen.com

Ulrike Fokken, Deutsche Umwelthilfe e.V., Politik & Presse,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400 867 86,
Mobil: 0151 55017009, fokken@duh.de


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