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VDK: Nachzahlungen bei Fehlern im Rentenbescheid nicht auf vier Jahre begrenzen / "Report Mainz", heute, 5.10.2009, 21.45 Uhr im Ersten

Geschrieben am 05-10-2009

Mainz (ots) - Die Vorsitzenden des Sozialverbandes VDK, Ulrike
Mascher, hat gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz"
gefordert, Rentennachzahlungen künftig nicht auf vier Jahre zu
begrenzen, wenn ein klarer Fehler der Rentenversicherung vorliege.
Mascher sagte in der Sendung "Report Mainz", für solche Fehler müsse
die Rentenversicherung gerade stehen: "Das kann sie nicht abwälzen
auf den Rentner und dann sagen, wenn Du das nicht bemerkt hast, bist
Du halt der Dumme."

Bislang verjähren Rentenansprüche in der Regel bereits nach vier
Jahren. Das zuständige Bundesarbeitsministerium erklärte gegenüber
dem ARD-Politik-Magazin, dass diese Vier-Jahres-Frist schon immer
gegolten habe: "Hintergrund sind die unabsehbaren Finanzrisiken für
das System Rente." Der VDK hält diese Begründung für wenig schlüssig.
"Im Umkehrschluss heißt das ja, dass es sehr viele Fälle sind", so
Ulrike Mascher gegenüber "Report Mainz". "Und wenn das sehr viel
Fälle sind, dann finde ich das völlig unakzeptabel, die Rentnerinnen
und Rentner so abzuwehren." Immer wieder würden Rentner durch die
Vier-Jahres-Frist viel Geld verlieren.

Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Professor Wolfgang
Meyer kritisiert in dem ARD-Magazin, dass die Vier-Jahres-Frist
mittlerweile auch in Fällen angewendet werde, in denen die
Rentenversicherung den Rentner aktiv falsch beraten habe. In solchen
Fällen profitiere die Rentenversicherung davon, dass sie die Bürger
von der Verwirklichung ihrer Rechte abhalte. "Das scheint mir mit dem
Sinn und Zweck des geltenden Rechts nicht vereinbar zu sein", so
Meyer wörtlich. Eine "Schieflage zu Lasten der Rentner" könne man
auch darin sehen, dass es im umgekehrten Fall keine Vier-Jahres-Frist
gebe: "Wenn ein Rentner zu viel bekommen hat, muss er alles
erstatten, was er zu viel bekommen hat", so Meyer weiter.

Hintergrund sind unter anderem die vor wenigen Wochen
veröffentlichten Prüfungsergebnisse des Bundesversicherungsamtes. Die
Prüfer deckten dabei auf, dass Tausende Rentner zu wenig Rente
bekommen hatten, weil die Deutsche Rentenversicherung versäumt hatte,
sie auf die für sie günstigste Rentenform hinzuweisen. Auch hier sind
die Nachzahlungen auf vier Jahre begrenzt.

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Originaltext: SWR - Das Erste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75892
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75892.rss2

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.


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