Bundesstelle zur Verhütung von Folter führt ersten offiziellen Kontrollbesuch bei der Bundespolizei durch
Geschrieben am 31-08-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - In Zukunft werden deutsche Bundesbehörden, die  Personen in Gewahrsam nehmen können, vermehrt mit Kontrollen durch  die Bundesstelle zur Verhütung von Folter zu rechnen haben. Die im  Mai 2009 neu geschaffene Bundeseinrichtung hat nun offiziell ihre  Arbeit aufgenommen und letzte Woche einen ersten Inspektionsbesuch  durchgeführt.
     Am 26. August gegen 9.00 Uhr trafen der Leiter der Bundesstelle,  Klaus Lange-Lehngut, und seine Mitarbeiterin bei der  Bundespolizeiinspektion am Flughafen Düsseldorf ein. Über den ganzen  Tag verteilt führten sie Gespräche, nahmen Einsicht in  Dienstunterlagen und inspizierten die vorhandenen Gewahrsamsräume. Zu den Ergebnissen des Besuchs wollte der Leiter der Bundesstelle keine  konkreten Angaben machen. "Ich bin froh, dass wir den Aufbau der  Bundessstelle abgeschlossen haben und nun mit unserer Arbeit haben  beginnen können." sagte Lange-Lehngut hierzu in Wiesbaden.  Lange-Lehngut bremste jedoch auch überzogene Erwartungen an seine  Einrichtung. "Uns ist bewusst, dass unsere derzeitige personelle wie  finanzielle Ausstattung die lückenlose Kontrolle aller  Gewahrsamseinrichtungen des Bundes nicht zulässt."
     Die Gründung der Bundesstelle zur Verhütung von Folter war  notwendig geworden, nachdem Deutschland im August 2008 das  Fakultativprotokoll zum Anti-Folter-Übereinkommen der Vereinten  Nationen in innerstaatliches Recht umgesetzt hatte. Das  Zusatzprotokoll schreibt den Vertragsstaaten die Schaffung  unabhängiger nationaler Präventionsmechanismen zur Überwachung von  Gewahrsamseinrichtungen vor.
     Die Bundesstelle hat die Aufgabe, regelmäßig und unangekündigt   Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (z.B. Bundeswehr, Bundespolizei)  aufzusuchen, auf Missstände hinzuweisen und Empfehlungen abzugeben.  Sie hat keinen Auftrag, Anfragen oder Beschwerden von Einzelpersonen  zu bearbeiten. Informationen über relevante Sachverhalte werden aber  selbstverständlich aufgegriffen und fließen in die Arbeit der  Bundesstelle ein. Für Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der  Länder (z.B. Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen,  Psychiatrische Kliniken) wird eine voraussichtlich im nächsten Jahr  einzurichtende Länderkommission zur Verhütung von Folter zuständig  werden.
     Klaus Lange-Lehngut wurde bereits im Dezember 2008 vom  Bundesjustizministerium zum Leiter der neuen Bundesstelle ernannt.  Bis zu seiner Pensionierung leitete der studierte Jurist über 25  Jahre lang die Haftanstalt Berlin-Tegel. Darüber hinaus war er über  30 Jahre Lehrbeauftragter für Strafvollzug an der Juristischen  Fakultät der Freien Universität Berlin. Für die Bewältigung der  anstehenden Aufgaben stehen ihm eine wissenschaftliche Mitarbeiterin  und eine Bürofachangestellte zur Seite. Das Sekretariat der  Bundesstelle ist organisatorisch der Kriminologischen Zentralstelle  e.V. (KrimZ), einer Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder,  in Wiesbaden angegliedert.
     Weitere Informationen können unter http://www.bsvf.de sowie unter  der Rubrik "Presse" auf der Homepage abgerufen werden.
  Originaltext:         Bundesstelle zur Verhütung von Folter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76686 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76686.rss2
  Pressekontakt: Bundesstelle zur Verhütung von Folter Viktoriastraße 35 65189 Wiesbaden
  Kontakt: Frau Sarah Mohsen  Email: sarah.mohsen@bsvf.de Tel: 0611-15758-18 Fax: 0611-15758-10
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