Neue Westfälische: OLG-Urteil zum richterlichen Eildienst Druck erzeugt HUBERTUS GÄRTNER
Geschrieben am 19-08-2009 |   
 
    Bielefeld (ots) - Unter Juristen genießt der III. Strafsenat des  Oberlandesgerichts (OLG) Hamm einen ganz besonderen Ruf.  Rechtsstaatliche Prinzipien werden hier extrem hochgehalten -  manchmal auch ohne Rücksicht auf Verluste. So ist es nun wieder  geschehen. Der Senat hob die Verurteilung eines Mannes auf, weil eine nächtliche Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen von der Polizei ohne richterliche Genehmigung angeordnet worden war. Deshalb sind die  gefundenen Beweisstücke nicht verwertbar. Auch Blutproben unterliegen laut OLG im Regelfall dem Richtervorbehalt. Der Senat rüffelt nicht die Polizei, sondern vielmehr die  Verantwortlichen im Justizapparat. Diese müssen sich nun sputen, um  einen richterlichen Eildienst rund um die Uhr auf die Beine zu  stellen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Trunkenbolde, die sich in unverantwortlicher Weise an das Steuer ihres Autos setzen, nicht  angemessen oder höchst unterschiedlich bestraft werden. In Anbetracht der neuen OLG-Rechtsprechung wurden bereits konfiszierte  Führerscheine zurückgegeben. Weitere werden vermutlich folgen. Das  klingt zwar wie ein Stück aus dem Tollhaus, aber es wurde vom  OLG-Senat offensichtlich bewusst in Kauf genommen, um Druck zu  erzeugen. Das Urteil mag einem passen oder nicht: Es ist  rechtskräftig.
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